Ein Riesenknall, eine Druckwelle - vor fünfeinhalb Jahren geht in Euskirchen eine Weltkriegsbombe hoch. Sie war in Schutt versteckt auf einem Recyclinghof gelandet. Für die Schäden soll der Unternehmer aufkommen. Aber der Bundesgerichtshof sieht höhere Mächte am Werk.

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Ein Bauschutt-Recycler, auf dessen Gelände 2014 eine alte Fliegerbombe detoniert war, haftet nicht für die Schäden an den umliegenden Gebäuden. Eine Pflicht, sämtlichen angelieferten Schutt vorsorglich auf verborgene Blindgänger zu untersuchen, wäre überzogen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag.

Das Risiko sei dem Unternehmer auch nicht mehr zuzurechnen als seinen Nachbarn. Die Explosion einer Weltkriegsbombe treffe alle "gleichermaßen zufällig und schicksalhaft". (Az. V ZR 96/18 u.a.)

Gebäudeversicherer scheitern auch in letzter Instanz

Damit sind zwei Gebäudeversicherer mit ihren Klagen auch in letzter Instanz gescheitert. Sie wollten nach der Schadensregulierung insgesamt mehr als eine Million Euro von der Recycling-Firma zurück.

Die fast drei Meter lange Sprengbombe war in Euskirchen im Rheinland beim Zerkleinern von Bauschutt detoniert. Ein Arbeiter starb - er hatte den Brocken mit der Bombe darin mit seinem Bagger zerteilen wollen.

13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle war so mächtig, dass noch 400 Meter entfernt Fensterscheiben barsten.

Dass eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Schutt auf einen Recyclinghof gerät, scheint sehr, sehr selten zu sein. Im vorangegangenen Prozess am Landgericht Bonn und am Oberlandesgericht Köln waren die Richter nur auf einen vergleichbaren Fall gestoßen.

Das vorsorgliche Durchleuchten sämtlichen Schutts wäre nach Auffassung des BGH-Senats deshalb unverhältnismäßig. "Natürlich ist eine Sichtprüfung erforderlich", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. In dem Fall hatte die Bombe aber nirgendwo herausgeragt. Zumindest hatten Augenzeugen nichts gesehen.

Richterin: Explosion auf Grundstück der Firma sei reiner Zufall gewesen

Unabhängig von der Schuldfrage kann Nachbarn ein finanzieller Ausgleich zustehen, wenn das Unglück einen besonderen Bezug zum Grundstück hat, auf dem es passiert ist.

Für Schäden durch Brände macht der BGH beispielsweise in älteren Urteilen den Grundstückseigentümer verantwortlich, wenn ein defektes Elektrogerät oder eine beschädigte Leitung die Ursache war. Ein Blitzschlag zählt dagegen zum allgemeinen Risiko - er kann jeden treffen.

Auf dem Gelände in Euskirchen wurde zwar üblicherweise Bauschutt zerkleinert. Und die Explosion wurde - das steht außer Frage - durch die Arbeiten des Baggerfahrers ausgelöst. Die Richter sind trotzdem der Meinung, dass für Bombenschäden andere Regeln gelten müssen.

Dass die Bombe ausgerechnet dort hochgegangen sei, sei reiner Zufall gewesen, sagte Stresemann. Das hätte genauso gut schon auf der Baustelle passieren können oder beim Transport des Schutts.

"Es ist letztlich ein gesamtgesellschaftliches Risiko." Anders würde die Sache laut Urteil nur aussehen, wenn das Gelände einem Unternehmen gehört hätte, das auf Bombenentschärfungen spezialisiert ist.

75 Jahre nach Kriegsende immer noch viele Blindgänger

Fast 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs liegen in Deutschland immer noch viele Blindgänger. Normalerweise werden sie bei systematischen Suchen rechtzeitig entdeckt und entschärft oder kontrolliert gesprengt.

Dabei stützen sich die Experten vor allem auf alte Luftbilder, die die Alliierten vor und nach ihren Angriffen machten. Es gibt aber auch immer wieder Zufallsfunde.

Nordrhein-Westfalen mit seiner Schwerindustrie war besonders stark von den Luftangriffen betroffen. Dort haben Kampfmittelbeseitiger allein im vergangenen Jahr noch mehr als 2800 Bomben unschädlich gemacht. 291 davon hatten ein Gewicht von 50 Kilogramm oder mehr.  © dpa

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