Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals in Deutschland. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrt er sich in allen Instanzen. Nun ist er dabei erneut gescheitert.
Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger ist im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Eine Verfassungsbeschwerde von Berger sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist." Die Entscheidung sei unanfechtbar.
Berger zu langer Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Bergers Verteidiger wollte das Urteil wegen mutmaßlicher Verfahrensfehler kippen, doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Herbst. Dagegen hatte Berger Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Mit der Niederlage in Karlsruhe ist nun der Rechtsweg für ihn in Deutschland ausgeschöpft, es bleibt noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Berger gilt als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften in Deutschland, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet haben sollen.
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. (dpa/sbi)
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