Es kriselt wieder bei der Deutschen Bahn: Eine Zug-Mitarbeiterin hat einer Schwangeren mit Kind die erbetene Hilfe beim Einstieg verweigert. Die Betroffene prangerte das auf Twitter an, die Reaktion der Bahn folgte prompt. Und sorgte aufgrund des Inhalts sofort für heftige Empörung in dem sozialen Netzwerk.
"Wie soll das gehen, @DB_Bahn, ein Zug ohne kinderwagengeeignete Einstiege und mit einer (pampigen) Schaffnerin, die lieber Achseln zuckt, als einer Schwangeren mit Kleinkind behilflich zu sein?", schrieb Journalistin und Mutter Carina Zimniok über den Vorfall auf Twitter. Eine Frage, auf die sie durch einen Vertreter der Deutschen Bahn auch prompt eine Antwort erhielt – und die macht viele sprachlos.
Demnach seien die Kollegen vom Bahnpersonal nicht versichert, wenn sie dabei helfen, einen Kinderwagen in den Zug zu tragen. Weil das nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehöre, hätte die Schaffnerin ihr nicht beistehen können, da sie mögliche Schäden an Kinderwagen oder Mensch auf ihre eigene Kappe hätte nehmen müssen.
Netz empört sich über Deutsche Bahn
Die lapidare Begründung zog prompt die Empörung zahlreicher Twitter-Nutzer auf sich. Was denn mit hilfreichen Passanten sei, fragten viele. Ob die dann eben Pech gehabt hätten oder werdende Mütter in einer solchen Situation am besten gleich zu Hause bleiben sollten?
Der antwortende Bahn-Mitarbeiter versuchte es mit Schadensbegrenzung, verwies auf den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn. Das Problem: Dieser Service muss im Voraus bestellt werden. Für spontane Fahrten wie im Fall der jungen Mutter daher keine allzu praktikable Option.
Deutsche Bahn rudert zurück
Inzwischen hat sich ein anderer Bahn-Mitarbeiter auf Twitter zur Sache geäußert – und die erste Antwort seines Kollegen zurückgenommen! "Wenn DB-Mitarbeiter unseren Reisenden helfen, dann sind sie auch versichert. Unsere Antwort auf Ihren Tweet war bedauerlicherweise falsch", heißt es nun unter dem Post von Zimniok.
Man entschuldige sich ausdrücklich. Für viele Twitter-Nutzer ist der Fall damit aber noch lange nicht erledigt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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