Trotz des endgültigen Verbots einer anti-israelischen Kundgebung am Samstagnachmittag in Frankfurt am Main hat es Proteste in der Stadt gegeben. Zwar verließen mögliche Teilnehmer der Kundgebung nach mehrfacher Aufforderung und Platzverweisen den Opernplatz, wie ein Polizeisprecher sagte.

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Allerdings zogen zeitweise etwa 200 bis 300 Demonstranten weiter durch die Innenstadt und riefen: "Deutschland finanziert, Israel bombardiert" und "Freiheit für Palästina". Zugleich gab es auch pro-israelische Kundgebungen in Frankfurt, darunter eine Veranstaltung gegen Antisemitismus und für Solidarität mit Israel.

Gericht sieht Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Samstag entschieden, das Verbot der Stadt Frankfurt für die Versammlung "Ein Freies Palästina" habe Bestand. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach Vorkommnissen bei ähnlichen Versammlungen.

Auch bei dieser Kundgebung seien gewalttätige Auseinandersetzungen, Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte und weitere Straftaten wie Volksverhetzung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu befürchten, teilte das Gericht mit. Es "seien hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels".

Kontroverse um pro-palästinensische Versammlung

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Freitagabend entschieden, das Verbot der Stadt sei rechtswidrig. Damit war die Anmelderin der pro-palästinensischen Versammlung zunächst erfolgreich mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Stadt legte daraufhin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein und hatte damit Erfolg.

Unabhängig davon hatte die Polizei am Freitag zeitweise die Veranstalterin der Demo festgenommen. Sie habe bei einem auch live gestreamten Pressestatement die Massaker der Hamas am vergangenen Wochenende geleugnet und verharmlost, hatte ein Polizeisprecher gesagt. Es werde auch ermittelt, ob es sich bei den Äußerungen der Veranstalterin und einer weiteren Person um Volksverhetzung handele.  © dpa

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