Stundenlang drohte der Hamburger Flughafen-Geiselnehmer, sich mit seiner Tochter in die Luft zu sprengen. Nun muss er ins Gefängnis - das Landgericht sprach ihn in allen Anklagepunkten schuldig.
Im Prozess um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen hat das Landgericht den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen am Dienstag wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig.
"Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für diese Wahnsinnstat. Das ist unsere Antwort", sagte der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Lodernde Feuer und Schüsse auf dem Flughafen
Am Abend des 4. November hatte der Angeklagte seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Mit hohem Tempo war er mit der Vierjährigen im Auto zum Flughafen gefahren. An einem Tor in der Nähe der Terminals durchbrach er mit dem Mietwagen drei Schranken und drang bis auf das Vorfeld des Flughafens vor.
Dort warf er zwei Brandsätze aus dem Auto. Inmitten des noch laufenden Flugbetriebs schossen zwei Feuersäulen empor, wie im Prozess gezeigte Videoaufnahmen belegen. Der Angeklagte feuerte mit einer scharfen Pistole dreimal in die Luft - einmal davon direkt neben einer kurz zuvor gelandeten Maschine der Turkish Airlines, in der sich noch die Besatzung aufhielt.
Taten weitgehend gestanden
Der 35-Jährige forderte, dass ihm ein Flugzeug zur Ausreise mit der Tochter in die Türkei zur Verfügung gestellt werde, und er drohte, sich und das Kind in die Luft zu sprengen. "Entweder sie sollen uns töten oder wir gehen weg", sagte er nach Angaben des Staatsanwalts. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies sich später als Attrappe.
Die mehr als 20-stündige Unterbrechung des Flugbetriebs hatte europaweite Auswirkungen. Dabei entstand den Angaben zufolge ein Schaden in Millionenhöhe.
Der Angeklagte hatte die Taten weitgehend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lag)
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