Mitte des Jahres beginnt der Prozess gegen Tennisprofi Alexander Zverev. Zur Verhandlung kommt es, weil der 26-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl des Gerichts eingelegt hatte.
Tennis-Olympiasieger
Zverev hatte Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Hintergrund ist ein Strafbefehl, den das Amtsgericht im Oktober 2023 gegen den Profisportler verhängt hatte. Demnach soll Zverev eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5.000 Euro) wegen Körperverletzung zahlen. Der Tennisspieler weist den Vorwurf jedoch zurück und hat Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess.
Zverev muss nicht persönlich vor Gericht erscheinen
Dafür sind nach Angaben der Gerichtssprecherin zunächst acht Verhandlungstage bis zum 19. Juli geplant. Wer als Zeuge gehört werden soll, sei noch nicht festgelegt. Da es um einen Strafbefehl gehe, könne sich Zverev durch einen Anwalt vertreten lassen, erklärte die Sprecherin. "Ein persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet."
Dem 26-Jährigen wird zur Last gelegt, im Mai 2020 in Berlin im Rahmen eines Streits eine Frau körperlich misshandelt zu haben. Die mutmaßlich Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
Zverev-Anwälte sprechen von "schwersten Verfahrensverstößen"
Die Anwälte des Profisportlers hatten im vergangenen Oktober anlässlich der Bekanntgabe des Gerichts mitgeteilt, die dem Strafbefehl zugrundeliegenden Behauptungen seien bereits durch ein Gutachten eines Berliner Rechtsmediziners widerlegt worden. Das Verfahren leide "unter schwersten Verfahrensverstößen". Zverev werde dagegen mit "allen Mitteln" vorgehen, hieß es in einer Pressemitteilung der Zverev-Rechtsanwälte.
Zverev selbst hatte sich im Juli 2023 beim Turnier in Hamburg erstmals öffentlich zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen." (dpa/ms)
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