Das Urteil gegen die sogenannten Ku'damm-Raser sorgt für Aufsehen: Erstmals hat ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilt, nicht nur wegen fahrlässiger Tötung. Was ist der Unterschied? Und wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben? Antworten und Einschätzungen von Strafverteidiger Jesko Baumhöfener.

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Was macht das Urteil so besonders?

Illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang endeten für die Fahrer bislang immer mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung. Nicht so in diesem Fall. Das Landgericht Berlin hat Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes verurteilt, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik.

Was bedeutet das für die Verurteilten?

Für die 25 und 28 Jahre alten Männer bedeutet der Schuldspruch wegen Mordes, dass sie deutlich länger ins Gefängnis müssen, als wenn das Gericht sie wegen Totschlags oder fahrlässiger Tötung verurteilt hätte.

  • Fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren bestraft.
  • Auf Totschlag stehen mindestens fünf Jahre Gefängnis.
  • Mörder müssen prinzipiell immer lebenslang in Haft. Nach frühestens 15 Jahren können sie vorzeitig entlassen werden.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag?

Wer fahrlässig tötet, hat nicht den Vorsatz zu töten. Rechtsanwalt Jesko Baumhöfener: "Er sagt sich: 'Ich kenne die Gefahr, aber es wird schon gutgehen.'" Beim Totschlag ist das anders: Dem Täter wird ein Vorsatz unterstellt. "Er sagt sich: 'Ich kenne die Gefahr - aber sei's drum.'"

Was ist der Unterschied zwischen Totschlag und Mord?

Ein Gericht kann einen Täter wegen Mordes verurteilen, wenn es neben dem Vorsatz noch eines der acht folgenden Merkmale erfüllt sieht:

  • Der Angeklagte tötete aus Mordlust.
  • Der Angeklagte tötete zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs.
  • Der Angeklagte tötete aus Habgier.
  • Der Angeklagte tötete aus sonstigen niederen Beweggründen.
  • Der Angeklagte tötete heimtückisch.
  • Der Angeklagte tötete grausam.
  • Der Angeklagte tötet unter Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels.
  • Der Angeklagte tötete, um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Warum hat der Richter im Fall der Ku'damm-Raser auf Mord entschieden?

Zum einen sah es Richter Ralph Ehestädt als erwiesen an, dass Hamdi H. und Marvin N. vorsätzlich gehandelt haben. In der Urteilsbegründung sagte er: Die Angeklagten hätten einen tödlichen Ausgang des Rennens natürlich nicht gewollt, ihn aber "billigend in Kauf" genommen.

Darüber hinaus haben die Männer aus seiner Sicht ein gemeingefährliches Mittel verwendet: ihre hoch motorisierten Sportwagen.

Wird das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben?

Der Verteidiger der Verurteilten hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Baumhöfener, selbst auf Revisionen spezialisiert, kann sich jedoch gut vorstellen, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird.

"Die beiden Männer sind mit extrem hoher Geschwindigkeit auf einer viel begangenen Innenstadt-Straße gefahren und haben dabei sämtliche Ampeln ignoriert. Das ist mit einem Autorennen auf dem Land nicht vergleichbar", sagt er. Die Sichtweise des Gerichts, dass die Männer den Tod eines Passanten billigend in Kauf genommen haben, sei zumindest nachvollziehbar.

Die Sportwagen unter den gegebenen Umständen - Tempo 160 im Zentrum Berlins - als gemeingefährliches Mittel zu werten, findet Baumhöfener ebenfalls plausibel. "In der konkreten Situation können sie eine Gefahr für Leib und Leben einer Mehrzahl von Menschen gewesen sein." Und auf die Beurteilung der konkreten Situation komme es an.

Wird das Urteil ähnliche Fälle prägen?

Ja und Nein. Ja, weil das Gericht klargemacht hat, dass Raser auch wegen Mordes zur Rechenschaft gezogen werden können. Das bedeutet aber keinesfalls, dass fortan auf jedes illegale Autorennen mit Todesopfern eine Mordanklage folgt. "Der Grat zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist extrem schmal", sagt Baumhöfener.

Er hält aber für denkbar, dass das Urteil eine andere weitreichende Folge haben könnte: Neuen Stoff für die Diskussion um die Abschaffung des Paragraphen 211 des Strafgesetzbuches - Mord.

"Dass diese beiden Halbstarken, die ein Rennen fahren und niemanden umbringen wollten, genauso bestraft werden, wie ein Amokfahrer, der gezielt einen Lastwagen in eine Menschenmenge steuert, hinterlässt bei mir massive Störgefühle", sagt Baumhöfener.

Der Mord-Paragraph aber lässt nur eine lebenslängliche Strafe zu. Abstufungen sind nicht möglich. "Das wird dem Einzelfall nicht gerecht." Der Prozess gegen die Raser vom Ku'damm sei deshalb ein gutes Argument dafür, das Strafrecht bei Mord zu überarbeiten.

Dr. Jesko Baumhöfener ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg. Er gilt als ausgewiesener Fachmann für Jugendstrafrecht. Nebenbei unterrichtet der erfahrene Strafverteidiger als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg.
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