Aktuell ist der Fall der vermissten Rebecca aus Berlin in den Medien. Wie funktioniert die Ermittlungsarbeit der Polizei in solchen Vermisstenfällen? Ein ehemaliger Kriminalhauptkommissar erklärt, welche Schritte unternommen werden, warum die Suche nie aufgegeben wird und was er von der Einführung eines Frühwarnsystems nach dem US-Vorbild "Amber Alert" hält.

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Ab wann gilt ein Mensch als vermisst?

Wolfgang Benz: Erst einmal muss der Sachverhalt bei der Polizei gemeldet werden. Dafür können Sie zur nächsten Polizeidienststelle gehen oder notfalls anrufen. Die Polizei nimmt dann eine vorläufige Vermisstenanzeige auf. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie Ihr minderjähriges Kind oder ihren 35 Jahre alten, gesunden Freund als vermisst melden.

Wieso ist diese Unterscheidung wichtig?

In letzterem Fall wird die Polizei Ihnen raten, noch etwas abzuwarten und zum Beispiel den Bekanntenkreis durchzutelefonieren. Generell gilt: Je hilfsbedürftiger ein Mensch ist, desto schneller wird er als Vermisstenfall geführt. Also Menschen, die entweder minderjährig oder sehr alt sind oder aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung im weitesten Sinne hilfsbedürftig sind, werden schneller als vermisst eingestuft.

Erwachsene können ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Wenn sie von jetzt auf gleich sagen: Ich will am anderen Ende der Welt leben, dann dürfen sie das. Moralische Argumente bleiben außen vor. Je höher jedoch das Hilfsbedürfnis ist, desto weniger hat man diese Freiheit. Bei der 15-jährigen Tochter spricht man also viel schneller von einem Vermisstenfall, wenn diese ihre üblichen Lebensabläufe nicht eingehalten hat.

Welche Schritte unternimmt die Polizei dann?

Es gibt dann drei Möglichkeiten:

1. Der Person ist etwas zugestoßen, ein Unfall zum Beispiel.

2. Die Person ist absichtlich nicht zurückgekehrt.

3. Die Person ist Opfer einer Straftat geworden.

Die Standardmaßnahmen der Polizei sind in allen Fällen gleich: Am Anfang wird das unmittelbare Umfeld der Person durchleuchtet.

Die Polizei überprüft das Zuhause und die Bezugspersonen: Also Partner, Verwandte, Freunde, Vereine und Sportstudios. Und spätestens, wenn dabei keine Anknüpfungspunkte oder konkreten Hinweise auftauchen, erhält der Fall das Prädikat Vermisstensache.

Was geschieht bei dieser höheren Eskalationsstufe?

Jetzt kommen technische Hilfsmittel zum Einsatz: Wenn man etwa das Handy überwachen möchte, muss man erst vorweisen, dass die betreffende Person tatsächlich als vermisst gilt, weil es sich dabei um einen Eingriff in die Grundrechte handelt, für den man in der Regel einen richterlichen Beschluss braucht.

In einem Fall wie bei der 15-jährigen Rebecca aus Berlin, die gerade vermisst wird, dürfe das aufgrund der zu vermutenden Umstände relativ schnell gegangen sein. Jetzt wird also intensiv auch mit der Hilfe technischer Hilfsmittel nach der Person gesucht, wobei der Aufwand immer an der Hypothese dessen, was geschehen sein könnte, ausgerichtet wird. Also wird bei Maßnahmen zur Aufklärung eines möglichen Verbrechens mehr Aufwand betrieben als bei einem vermuteten Selbstmord.

Welche Einheit der Polizei kümmert sich um die Vermisstensache?

Es gibt in jedem Landeskriminalamt Dienststellen für Vermisstenfälle. Je nachdem, wie brisant der Fall ist, wird eine Sonderkommission eingerichtet, wie es auch im Fall von Rebecca geschehen ist. Für die Kommission werden aus allen Bereichen Spezialisten zusammengezogen, die dann unter Vernachlässigung des Alltagsgeschäfts an dem Fall arbeiten.

Bei Rebecca gab es dann ja auch eine Öffentlichkeitsfahndung, wodurch typischerweise Hunderte oder gar Tausende von Beweisen eingehen, die dann in einem geordneten Verfahren abgearbeitet werden müssen.

Was passiert, wenn die Suche trotzdem erfolglos bleibt?

Wenn der Bereich und das Umfeld, in dem die Person vermutet wird, komplett durchsucht wurde, allen Hinweisen nachgegangen wurde und alle technischen Möglichkeiten ausgereizt wurden, wird irgendwann weniger Aufwand betrieben; aber aufgegeben wird die Suche nie.

Vielleicht verschwindet der Fall aus dem Fokus des öffentlichen Interesses, weil es keine neuen Entwicklungen gibt aber die Akten bleiben offen und werden immer wieder bearbeitet. Wichtig ist dabei auch, dass sich die ermittlungstechnischen Möglichkeiten weiterentwickeln. So können Spuren, die vor 20 Jahren noch wertlos waren, heute entscheidende Hinweise liefern.

Im Zusammenhang mit dem Fall Rebecca ist ja auch die Einführung eines Frühwarnsystems diskutiert worden, das die breite Öffentlichkeit so schnell wie möglich auf verschiedenen Kanälen auf den Vermisstenfall aufmerksam macht und um Hilfe bittet. In den USA ist so ein System unter dem Namen "Amber Alert" seit 1996 im Einsatz. Was halten Sie davon?

Ich finde erst mal alles gut, was hilft, einen Menschen wiederzufinden. Aber es ist ganz wichtig, dass die Maßnahme von den Ermittlungsbehörden ausgeht und nicht von einer anderen Stelle. Auch die Bewertung der Hinweise, die durch eine solche Suche entstehen, muss unbedingt in professioneller Hand bleiben - also bei den zuständigen Ermittlungsbehörden. Denn es kann gute Gründe geben, warum die Polizei sich erst mal zurückhält und die Öffentlichkeit nicht informiert.

Welche Gründe sind das?

Es ist ja durchaus delikat, Personendaten zu veröffentlichen. Gerade bei Erwachsenen, die sich vielleicht absichtlich eine Auszeit genommen haben. Solange sie sich im rechtlichen Gefüge bewegen, können sie ja machen, was sie wollen. Aber auch wenn Kinder vermisst werden, kann es aus ermittlungstaktischen Gründen besser sein, nicht sofort die Öffentlichkeit einzubeziehen. Wenn etwa die Polizei eine Vermutung hat, dass ein Verbrechen vorliegen könnte und wo der Täter zu finden sein könnte. Dann könnte so ein Frühwarnsystem auch den Täter warnen.

Über den Experten: Wolfgang Benz ist Kriminalistik-Experte an der School of Governance, Risk & Compliance der Steinbeis-Hochschule Berlin. Zuvor hat Benz 26 Jahre lang bei der Hamburger Kriminalpolizei gearbeitet, zuletzt als Erster Kriminalhauptkommissar.
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