Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Bundesregierung für mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gesetzgebungsverfahren gerügt. In den vergangenen Monaten und Jahren seien immer wieder Gesetze im "Hauruckverfahren" beschlossen worden, die handwerkliche Fehler, Regelungslücken oder Widersprüchlichkeiten aufgewiesen hätten, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das mache den Gerichten die Arbeit nicht leichter.

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Rebehn: "Praxis-TÜV kein Selbstzweck"

Gesetzesvorschläge werden normalerweise von dem Ministerium erarbeitet, das für ein Thema federführend zuständig ist, manchmal auch unter Beteiligung anderer Ministerien. Dabei bekommen auch Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, etwa um auf Probleme bei der Umsetzung oder Regelungslücken hinzuweisen. "Der Praxis-TÜV in der Gesetzgebung ist kein Selbstzweck", betonte Rebehn. "Die Ampelkoalition sollte einer soliden Qualitätskontrolle im Gesetzgebungsverfahren wieder mehr Raum geben."

Rebehn erinnerte an Aussagen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Wir haben in den letzten Jahren häufig quasi im Schweinsgalopp Gesetze gemacht", hatte dieser gesagt. Es sei erforderlich, bei der Formulierung von Gesetzentwürfen "wieder in den regulären Modus mit seinen Fristen" zurückzufinden.

Frist bis zum 31. Dezember 2023

Rebehn bemängelte: "Wenn das Bundeskanzleramt jetzt allerdings nur 24 Stunden Zeit einräumt, um einen Entwurf zur Änderung des BND-Gesetzes solide zu bewerten, scheint der Appell von Marco Buschmann noch nicht überall gehört worden zu sein." Er warnte: "Es darf nicht sein, dass Qualität und Akzeptanz der Gesetze leiden, weil die Ampel ihre vielfach erst spät gefundenen politischen Kompromisse anschließend umso schneller ins Gesetzblatt bringen möchte."

Das Kanzleramt hatte einen Gesetzentwurf zur Reform des BND-Gesetzes am Montagmittag verschickt und Verbänden bis Dienstagmittag Zeit zur Stellungnahme gegeben. Eine Regierungssprecherin sagt der dpa dazu, das Bundesverfassungsgericht habe eine Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2023 gesetzt. Um diese halten zu können, müsse der Gesetzentwurf "unter enormem Zeitdruck" erstellt und in der Bundesregierung abgestimmt werden. Die kurze Frist ergebe sich aus diesen zeitlichen Zwängen. Mit dem Gesetz soll der Auslandsgeheimdienst unter anderem besser vor Spionage geschützt werden.  © dpa

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