Zwei 39-jährige Männer sollen im Mai 2022 an einer blutigen Schießerei in Duisburg-Hamborn mitgewirkt haben. Ein Großaufgebot der Polizei hat den Auftakt im Prozess begleitet. Die beiden Angeklagten wollen vorerst schweigen.

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Mannschaftswagen vor dem Eingang des Landgerichts, Polizisten auf den Treppen, auf den Fluren und im Saal: Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch in Duisburg der Prozess um eine Schießerei auf dem Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn begonnen. Im Mai 2022 sollen dort rund 100 Personen zweier rivalisierender Gruppierungen aneinandergeraten sein. Bei der einen Gruppe handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um Mitglieder des Motorrad-Clubs Hells Angels, bei der anderen um Angehörige einer türkisch-libanesischen Großfamilie.

Als die beiden Angeklagten nacheinander vom Sicherheitspersonal in den Saal geführt wurden, würdigten sie sich keines Blickes. Beide sind 39 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige. Ihnen werden unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch vorgeworfen.

Ankläger: Aus beiden Gruppen fielen Schüsse

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war das Aufeinandertreffen der beiden Gruppen auf dem Hamborner Altmarkt geplant und verabredet. Zunächst hätten sich die verfeindeten Männer drohend gegenübergestanden und Beleidigungen zugerufen. Doch schon wenig später sei die Situation eskaliert.

In der Anklageschrift wird geschildert, wie sich die Angehörigen der Großfamilie vom Marktplatz entfernten und dabei von den Hells Angels und ihren Sympathisanten verfolgt worden seien. Plötzlich seien aus den Reihen der mutmaßlichen Clan-Mitglieder erste Schüsse auf die Verfolger abgegeben worden. Anschließend hätten diese ihrerseits Schusswaffen herausgeholt und ebenfalls geschossen.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten mehrere Schüsse abgegeben und dabei Personen verletzt haben. Ein Mann habe einen Steckschuss am Arm, weitere Opfer Schussverletzungen am Oberschenkel und am Gesäß erlitten.

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Macheten, Schwerter, Messer und Schusswaffen

Die Polizei hatte die beiden Angeklagten im Mai 2023 festgenommen. Seitdem sitzen sie in unterschiedlichen Gefängnissen in Untersuchungshaft. In den Wohnungen der Männer sollen zahlreiche Waffen und andere verbotene Gegenstände sichergestellt worden sein. In der Anklageschrift ist die Rede von mehreren Macheten, Schwertern, Messern und Schusswaffen. Auch ein Schlagring und ein Schlagstock sollen in den Wohnungen griffbereit herumgelegen haben.

Auf die Frage, ob sich die Angeklagten im Verlauf des Prozesses zu den Vorwürfen äußern möchten, blieben die Gesichter der Männer völlig ausdruckslos. Die Verteidiger schüttelten als Antwort auf die Frage mit dem Kopf. "Es wird keine Einlassung geben", sagten sie.

Die Richter müssen nun zahlreiche Zeugen vernehmen, um herauszufinden, was damals genau vorgefallen ist. Der Prozess soll mindestens bis Juli dauern. (dpa/mak)

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