Jan Böhmermann will sich noch nicht zufriedengeben. Der Satiriker hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Hintergrund ist ein Urteil zu seiner Erdogan-"Schmähkritik".
Jan Böhmermann lässt den Streit um seine "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht ruhen. Wie unter anderem der "Tagesspiegel" berichtet, bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde
Diese entschieden zuvor, dass Teile seiner "Schmähkritik" von 2016 nicht mehr vorgetragen werden dürfen. Böhmermann sieht jedoch seine durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte freie Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt.
Jan Böhmermann: Die "Schmähkritik" und ihre Folgen
Die Beschwerde sei bereits im August in Karlsruhe eingegangen. Zuvor versuchte Böhmermann bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Oberlandesgericht erfolglos eine Revision zu erwirken. Erdogan hatte zuvor in weiten Teilen mit einer Unterlassungsklage Erfolg.
Die "Schmähkritik" von Böhmermann, in der er offenbar die Grenzen der Satire ausloten wollte, zog große Verstimmungen der deutsch-türkischen Beziehungen nach sich. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel meldete sich zu Wort und nannte den Beitrag Böhmermanns "bewusst verletzend". Dagegen ging Böhmermann ebenfalls gerichtlich vor. (dr/jom) © 1&1 Mail & Media/spot on news
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