In dem Entführungsdrama um die beiden Kinder von "Block House"-Erbin Christina Block hat es eine dramatische Wendung gegeben: Die zwei Kinder sind wieder zurück nach Dänemark gebracht worden.

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Im Sorgerechtsstreit um ihre zwei Kinder hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine schwere Niederlage erlitten. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat einem Eilantrag des Vaters stattgegeben. Der 10-jährige Junge und das 13-jährige Mädchen müssen demnach zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren, wie die Pressestelle des Gerichts am Freitagabend mitteilte. "Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", hieß es in der Mitteilung. Die Kinder seien am Freitag der Obhut des Vaters, Stephan Hensel, übergeben worden.

Hensel hatte die beiden Kinder im August 2021 nach einem Besuch nicht mehr herausgegeben und mit nach Dänemark genommen. Dort lebten sie mit ihrer älteren Schwester (17) seit nunmehr rund zwei Jahren. In der Silvesternacht waren sie von Unbekannten entführt und zu ihrer Mutter nach Hamburg gebracht worden. Dort lebt die Steakhaus-Erbin mit einer weiteren Tochter (15) und ihrem Lebensgefährten, TV-Moderator Gerhard Delling.

Dramatische Szenen in der Block-Villa

Wie die "Bild" berichtete, sollen sich am späten Nachmittag in der Block-Villa in Hamburg dramatische Szenen abgespielt haben: So sei der Anwalt des Vaters mit einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamburg erschienen und habe den Jungen und das Mädchen mitgenommen.

Die Block-Familie ist nach dieser Gerichtsentscheidung fassungslos. Man könne sich das Vorgehen der dänischen und nun auch deutschen Behörden nicht mehr erklären, so die Familie gegenüber "Bild". Außerdem sei zuvor noch das Jugendamt bei den Kindern und der Familie gewesen sei – dabei sei das Amt ausdrücklich zufrieden gewesen.

Kinder bei nächtlicher Aktion nach Hamburg geholt

Der Vater der beiden Kinder war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den zehnjährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei am Montag mitgeteilt.

Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts hatten am Mittwochabend die Familie in Hamburg aufgesucht. "Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht", hatte eine Polizeisprecherin am Donnerstag erklärt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich auch am Freitag nicht näher zu ihren Ermittlungen äußern.

Sorgerechtsstreit seit über zwei Jahren vor Gericht

Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, dem "Hamburger Abendblatt" gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.

Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.

Hamburger Familiengericht erklärte sich für unzuständig

Dieses sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen, sagte Wantzen.

Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde. (dpa/tas/cgo)

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