Die elfjährige Teilnehmerin an einer Anti-Corona-Demonstration in Karlsruhe muss nach ihrem auf einer Bühne geäußerten Anne-Frank-Vergleich nicht mit juristischen Folgen rechnen. Die Staatsanwaltschaft sieht von weiteren Ermittlungen ab.

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Nach dem Vergleich einer Elfjährigen ihres Geburtstags unter coronabedingten Einschränkungen mit der Lage des jüdischen Mädchens Anne Frank im Zweiten Weltkrieg sieht die Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren ab.

Die Prüfung des Falls habe keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Karlsruher Behörde am Dienstag. Abgesehen davon, dass das Kind selbst strafunmündig sei, werde auch nicht gegen die Eltern ermittelt, sagte der Sprecher.

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Elfjährige hatte Angst, "von den Nachbarn verpetzt" zu werden

Die Elfjährige hatte am Samstag in Karlsruhe auf der Bühne einer "Querdenken-Demo" eine Rede vorgelesen, in der sie sagte, die Geburtstagsfeier mit ihren Freunden sei ganz anders gewesen als in den Jahren davor: "Wir mussten die ganze Zeit leise sein, weil wir sonst vielleicht von unseren Nachbarn verpetzt worden wären. Ich fühlte mich wie bei Anne Frank im Hinterhaus, wo sie mucksmäuschenstill sein mussten, um nicht erwischt zu werden."

Anne Frank hatte von 1942 bis 1944 mit ihrer Familie in Amsterdam im Versteck vor den deutschen Nationalsozialisten gelebt und dort ihr weltberühmtes Tagebuch geschrieben. Sie starb im Frühjahr 1945 im Konzentrationslager Bergen Belsen im Alter von 15 Jahren. (dpa/hau)

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