Eine Satirezeitschrift veröffentlicht Karikaturen über den Propheten Mohammed und zwölf Menschen müssen sterben. Der Anschlag auf das humoristische französische Magazin "Charlie Hebdo" wirft einmal mehr die Frage auf: Wo hat Satire ihre Grenzen?

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"Ich missbillige, was du sagst, aber würde bis auf den Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen", fasste die Schriftstellerin Evelyn Beatrice Hall 1906 Voltaires Einstellung zur Meinungsfreiheit zusammen. 1919 proklamierte ihr deutscher Berufskollege Kurt Tucholsky: "Satire darf alles!" Darf sie wirklich? Jein.

Vergangenen Juni geriet eine satirische BR-Kolumne über die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in die Kritik, Ende Oktober wurde der Kabarettist Dieter Nuhr von einem Muslim angezeigt, weil er Witze über den Islam machte. In der Schweiz sahen sich die Satiriker Giaccobo/Müller massiven Angriffen ausgesetzt. Sie hatten sich über einen Medienbericht lustig gemacht, wonach Muslimen eine Reise zum Mars verboten sei, da sie einem Suizid gleiche.

"Darf unser Denken nicht beeinflussen"

Ohne Zweifel ist der Anschlag auf "Charlie Hebdo" beispiellos. So manche Zeitung bezeichnete den Angriff als den "11. September Europas". Die Kommentatoren sind sich einig: Es stehe nicht weniger als die Meinungsfreiheit selbst auf dem Spiel.

"Der Anschlag auf die Redaktion von 'Charlie Hebdo' darf unser Denken nicht beeinflussen, weder das der Islamkritiker noch das der Muslime - sonst ist die Freiheit verloren", schreibt etwa der "Spiegel". Und die österreichische "Presse": "Frei sind wir nur, solange wir über alles lachen dürfen."

Mohammed-Karikaturen: Verfahren eingestellt

Im Fall der umstrittenen Mohammed-Karikaturen, die der dänische "Jyllands-Posten" im September 2005 veröffentlichte, erstatteten elf Vertreter islamischer Vereinigungen in Dänemark Anzeige wegen Blasphemie. Es sei die Absicht der Zeitung gewesen, die Religion zu verhöhnen, argumentierten sie. Dabei ging es demnach weniger um die Zeichnungen selbst, denn um den redaktionellen Zusammenhang.

Anfang Januar 2006 stellte die Staatsanwaltschaft Viborg das Verfahren gegen den "Jyllands-Posten" ein - mit der Begründung, es lägen keine Hinweise auf eine Straftat nach dänischem Recht vor. Der Direktor der dänischen Staatsanwaltschaft bestätigte diese Entscheidung Mitte März 2006.

"Recht, zu beleidigen"

Literaturnobelpreisträger Günter Grass, der sich Ende der 1980er-Jahre vehement für die Veröffentlichung von Salman Rushdies islamkritischem Roman "Die Satanischen Verse" eingesetzt hatte, äußerte Verständnis für die verletzten Gefühle von Millionen Muslimen weltweit. Er stufte die gewalttätigen Reaktionen auf die Veröffentlichung der Karikaturen als "fundamentalistische Antwort auf eine fundamentalistische Tat" ein.

Nur wenige Künstler stellten sich auf die Seite des Karikaturisten. Einer davon war der britische Komiker Rowan Atkinson ("Mr. Bean"). Er verteidigte "das Recht, zu beleidigen", das er als "sehr viel wichtiger" einschätzte als "das Recht, nicht beleidigt zu werden".

Auch im Fall von Dieter Nuhr wurde das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Islam-Hetze eingestellt. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass es den Werken des Kabarettisten für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagrafen an "fremdenfeindlicher Gesinnung" fehle. Zudem sei das Kriterium der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft nicht erfüllt: Es handle sich erkennbar um Satire. Nuhr hatte in einem Video unter anderem gesagt: "Hand ab bei Diebstahl. Das hat ja was für sich. Da klaut einer zweimal, aber beim dritten Mal wird's schwierig."

Satire vs. Persönlichkeitsrecht

Etwas andere Voraussetzungen sind gegeben, wenn Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechte aufeinanderprallen. Satire dürfe "eine Person im Kernbereich nicht verletzen", urteilte etwa das Oberlandesgericht Hamm 2005 im Rechtsstreit zwischen Stefan Raab und einer Schülerin (Az.: 3 U 168/03). Raab zeigte einen TV-Ausschnitt, in dem die damals 16-Jährige vorkam, und riss Pornowitze über ihren Namen.

Atze Schröder verlor im November 2013 einen Prozess vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 18 U 2444/13 Pre) gegen Fritz Wepper. Der Schauspieler hatte sich gegen Aussagen in einem Bühnenprogramm Schröders zur Wehr gesetzt.

"1,50 Meter geballte Erotik, mit 40 Kilo zu viel auf der künstlichen Hüfte": Diese Aussagen sind dem Comedian seither verboten. Verstößt er dagegen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Nicht untersagt wurde hingegen Schröders satirische Darstellung des mittlerweile 73 Jahre alten Schauspielers, wie er aus der Dusche hinkt und mit seinem Penis plauscht.

Wer ist der Feind?

"Satire ist in erster Linie gegen etwas gerichtet, und zwar gegen eine als fehlerhaft und schlecht empfundene Wirklichkeit in Form von Personen, Institutionen und Geisteshaltungen", definiert Jesko Friedrich, Autor, Regisseur und Darsteller in der Satire-Sendung "Extra 3" in einem NDR-Interview. "Diese werden kritisch mit einem Ideal verglichen, dem sie nicht entsprechen. Der ironische Humor, mit dem dies oft geschieht, ist dabei nur ein Vehikel."

Grundsätzlich habe jeder das Recht auf satirische Kritik, findet Friedrich. "Christen, Juden, Moslems, Behinderte und Behindernde, Frauen, Männer, Intersexuelle - sie alle taugen zum Feind, wenn sie ein entsprechendes Fehlverhalten an den Tag legen." Verpönt ist dabei vor allem eines: "Satire tritt nicht nach unten. Das arme Würstchen ist nicht der Feind."

Darf Satire im Sinne von Kurt Tucholsky also alles? Nicht ganz, aber fast.

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