Ein Ex-Profi-Fußballer aus Nordrhein-Westfalen hat seinen eigenen Tod vorgetäuscht. In Frankreich wurde der 37-Jährige nun festgenommen. Jetzt sitzt er in Deutschland im Gefängnis.

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Nach einer Verurteilung wegen Versicherungsbetrugs war er abgetaucht: Nun sitzt ein ehemaliger Fußball-Profi aus Nordrhein-Westfalen, der seinen eigenen Tod vorgetäuscht hatte, in Deutschland im Gefängnis.

Er sei am 4. September in der französischen Stadt Noyon festgenommen und am 22. September den deutschen Behörden überstellt worden, sagte ein Sprecher der zuständigen Essener Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Seither verbüße der 37-Jährige seine 2021 verhängte Haftstrafe. Zuvor hatten die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" und die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.

Ex-Profi täuschte vor, bei Unfall im Kongo gestorben zu sein

Er war vom Landgericht wegen Versicherungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Fußballer 2016 vorgetäuscht hatte, bei einem Verkehrsunfall im Kongo ums Leben gekommen zu sein. Seine Frau hatte daraufhin eine Lebensversicherung in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausgezahlt bekommen.

2018 war er jedoch in der Deutschen Botschaft in Kongos Hauptstadt Kinshasa aufgetaucht und hatte behauptet, entführt und im Urwald ausgesetzt worden zu sein. Diese Geschichte glaubte ihm das Gericht jedoch nicht. Weil er die wegen Betruges verhängte Freiheitsstrafe nicht antrat, suchten die deutschen Behörden nach ihm.

Flucht hat keine rechtlichen Konsequenzen

Die Flucht selbst hat für den früheren Sportler keine Konsequenzen, wie "Bild" berichtet. Der Versuch, einer Haftstrafe zu entgehen, ist nicht strafbar. Insgesamt einen Monat fahndete die Polizei öffentlich nach dem Mann. Der Ex-Profi wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht — auch per Foto-Fahndung.

Neben dem früheren Fußball-Spieler muss auch die Ehefrau ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass das Paar gemeinsam den Plan schmiedete, um Versicherungsbetrug zu begehen. Die Forderung: viereinhalb Jahre Haft. Am Ende blieb das Gericht nur etwas darunter. (dpa/faha)

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