Das künftige Internet-Register zu Organspenden in Deutschland trifft generell auf breite Zustimmung. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur befürworteten 71 Prozent das Portal, auf dem man Entscheidungen zur Spendenbereitschaft nach dem Tod eintragen kann - voll und ganz dafür sind 39 Prozent, eher dafür 32 Prozent. Völlig oder eher ablehnend äußerten sich dagegen 16 Prozent. Eine getroffene Entscheidung auf jeden Fall in das neue Register eintragen wollen demnach 25 Prozent, zumindest eher ja dazu sagten 31 Prozent. Eher nein sagten 13 Prozent, auf keinen Fall wollen es 10 Prozent. Der Rest machte keine Angaben.
Das seit langem geplante Register soll schrittweise in Betrieb gehen. Zuerst soll es laut Bundesgesundheitsministerium vom 18. März an möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendebereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, Erklärungen suchen und abrufen können. Zudem soll es dann bis spätestens 30. September möglich werden, dass Versicherte Erklärungen direkt mit Krankenkassen-Apps abgeben. Das zentrale Register ist Kern einer Reform, die der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Eigentlich sollte es 2022 starten.
Schon eine Entscheidung zur Frage einer eigenen Organspende getroffen haben laut der Umfrage 50 Prozent der Befragten - noch nicht 41 Prozent. Unter denjenigen, die es für sich geklärt haben, entschieden sich demnach 71 Prozent dafür, nach dem Tod Organspenderin oder Organspender zu sein. Dagegen entschieden sich nach eigenen Angaben 28 Prozent. Eine getroffene Entscheidung bereits auf Papier - etwa einem Organspendeausweis - vermerkt haben demnach 73 Prozent. Nicht getan haben es 26 Prozent der Entschiedenen. Für die Umfrage wurden 2169 Menschen ab 18 Jahren zwischen dem 1. und 5. März befragt.
Eingerichtet werden soll das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Daten sollen auf einem Server in Deutschland gespeichert werden. Ein Eintrag ins Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert werden, wie das Ministerium erläuterte. Während Organspendeausweise verloren gehen oder nicht auffindbar sein können, sei das Online-Register jederzeit verfügbar.
Durch den stufenweisen Start sollen viele noch nicht angebundene Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli die technisch-organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen können. Um sicher zu sein, dass der eigene Wille verlässlich berücksichtigt wird, sollte die persönliche Entscheidung zur Organspende in einem Übergangszeitraum bis Januar 2025 zusätzlich schriftlich dokumentiert werden - etwa in einem Spendeausweis oder einer Patientenverfügung, erklärte das Ministerium. © dpa
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