Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 29. November sein Urteil zur Reform des Bundeswahlrechts von 2020 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es geht um die Vorschriften zur Sitzzuteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zustande kam. Knapp ein Jahr davor hatte die damalige schwarz-rote Koalition das Verfahren im Alleingang neu geregelt. Daraufhin klagten 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, damals in der Opposition, gemeinsam dagegen.

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Sie monierten bei der Verhandlung im April dieses Jahres unter anderem die aus ihrer Sicht undurchsichtigen Regelungen. Wähler könnten nicht mehr verstehen, wie sich ihre Stimme auswirke, hatte es von Seiten der Kläger geheißen. Der Bevollmächtigte des Bundestags hatte hingegen argumentiert, dass das bei der Wahl nicht zu Problemen geführt habe. Die Wähler hätten anscheinend damit umgehen können.

Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Dass das dringend nötig ist, sehen alle Parteien. Derzeit gibt es 736 Abgeordnete, so viele wie nie zuvor. Die Sollgröße ist eigentlich auf 598 festgelegt. Aber über das "Wie" wird seit Jahren gestritten. Denn jeder möchte vermeiden, dass die Verkleinerung zu seinen Lasten geht.

Die derzeitige Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte im März eine eigene, deutlich weitgehendere Wahlrechtsänderung beschlossen, die ebenfalls von der Opposition scharf kritisiert wird. FDP, Grüne und Linke waren der Ansicht, dass sich das Karlsruher Verfahren zur Vorgänger-Reform damit eigentlich erledigt hat. Ihren Antrag, es ruhend zu stellen, hatten die Richter aber im März zurückgewiesen.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Normenkontrollverfahren. Darin entscheidet der Senat formal nur darüber, ob eine Vorschrift verfassungsgemäß ist. Was geschieht, wenn die Richter Teile davon beanstanden, ist noch nicht ganz klar. Neuwahlen dürften aber ein eher unwahrscheinliches Szenario sein.  © dpa

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