Ein damals 13 Jahre altes Mädchen und ein rund 40 Jahre älterer Mann tauchen im Mai 2013 unter und reisen durch Europa. Nach mehr als fünf Jahren kehrt das Mädchen, Maria aus Freiburg, zurück. Der Mann wird nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

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Nach dem jahrelangen Verschwinden der minderjährigen Maria aus Freiburg muss der Begleiter des Mädchens sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte den 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen am Dienstag wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen.

Er sei im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und habe das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann.

Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria zurück, der Mann wurde festgenommen. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, ordnete das Gericht nicht an. Der 58-Jährige muss aber der Mutter Marias Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen.

Er gab sich anfangs als Teenager aus

Dem Urteil zufolge war der verheiratete Familienvater mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen quer durch Europa nach Italien gereist. Dort lebten die beiden in einem Dorf in Sizilien. Kennengelernt habe er die Minderjährige über das Internet. Der erwachsene Mann habe sich dort in Chats dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.

Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Auch wenn das damals 13 Jahre alte Mädchen freiwillig mit dem Mann mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung klar. Marias Eltern wussten den Angaben zufolge nichts von dem Plan, ins Ausland zu reisen.

Der Prozess hatte Anfang Mai in Freiburg begonnen. Bei den Plädoyers Ende Juni hatte die Staatsanwältin, neben Sicherungsverwahrung, sieben Jahre und drei Monate Gefängnis für den nicht vorbestraften Mann gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte den Angaben zufolge für vier Jahre und sechs Monate Haft ohne Sicherungsverwahrung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).  © dpa

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