Bis heute wird über den sogenannten Parkhausmord an Charlotte Böhringer diskutiert. Denn es gibt Hinweise, dass der wegen Mordes verurteilte Benedikt T. tatsächlich unschuldig sein könnte. Nun ist er aus der Haft entlassen worden.

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Der wegen des Mordes an der Münchner Millionärin Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilte Benedikt T. ist wieder auf freiem Fuß. Das bestätigte sein Anwalt Peter Witting auf Anfrage unserer Redaktion. Laut der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) sei T. am Montag entlassen worden. Witting erklärte gegenüber der Zeitung, dass der Rest der Strafe seines Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei der Verurteilung von T. war seine Haftdauer auf mindestens 17 Jahre festgelegt worden. Weil er bereits zwei Tage nach dem Mord 2006 in Haft kam, wäre diese Frist am 17. Mai 2023 abgelaufen. Dass T. nun noch vor diesem Stichtag entlassen wurde, begründe sich laut seines Anwalts auf seine Tätigkeit während des Strafvollzugs. Durch diese habe er sich "Freistellungstage" erarbeitet, die ihm nun angerechnet worden seien.

Gericht: Erbe als Motiv für den Mord

T. war am 12. August 2008 vom Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine Tante Charlotte Böhringer am 15. Mai 2006 in ihrer Wohnung erschlagen haben. Die 59-Jährige hatte sich unter anderem mit einem Parkhaus in München ihr Vermögen aufgebaut, über dem sie auch wohnte. Aufgrund des Tatortes und des Umstands, dass das Parkhaus nach Ansicht des Gerichts eine zentrale Rolle für das Mordmotiv spielte, wurde der Fall in der Öffentlichkeit auch als "Parkhausmord" bekannt.

T. war als einer von zwei Erben Böhringers eingesetzt. Das Erbe war allerdings an die Bedingung geknüpft, dass T. sein Jurastudium abschließe. Selbiges hatte T. aber zum Tatzeitpunkt bereits abgebrochen. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, T. habe seine Tante ermordet, um nicht enterbt werden zu können.

Zweifel an Schuld des verurteilten Benedikt T.

In dem Fall gab es aber zahlreiche Ungereimtheiten. So war T. lediglich aufgrund von Indizien verurteilt worden. Die Mordwaffe war zum Beispiel nie aufgefunden worden. Zudem waren zuletzt Zweifel an den Aussagen zweier Zeugen aufgekommen. Im Oktober 2022 hatte Anwalt Witting deshalb eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, der Antrag wird derzeit noch geprüft.

T. beteuert bis heute seine Unschuld. Gegenüber der SZ erklärte sein Anwalt, dass man deshalb auch nach der Freilassung anstrebe, den Fall noch einmal neu aufzurollen, um letztlich das Mordurteil aufzuheben.

Verwendete Quellen:

  • Telefonat mit Anwalt Peter Witting
  • abendzeitung-muenchen.de: Parkhaus-Mord an Charlotte Böhringer: Verurteilter Neffe nach 17 Jahren frei
  • sueddeutsche.de: Fall Charlotte Böhringer: Verurteilter Benedikt T. ist frei
  • sueddeutsche.de: War noch jemand auf dem Parkdeck?
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