Das Einsperren von 22 Klima-Aktivistinnen in eine viel zu kleine Polizei-Zelle in Österreich ist laut Verwaltungsgericht (VWG) ein Verstoß gegen Haftstandards gewesen. Die Frauen hätten zwei Stunden lang eine Fläche von jeweils nur 1,23 Quadratmetern zur Verfügung gehabt, wobei der Platz im Haftraum zusätzlich durch drei Stockbetten, drei Wandschränke, drei Sitzbänke und einen Tisch im nicht unbeträchtlichen Ausmaß eingeschränkt gewesen sei, heißt es in dem nicht rechtskräftigen Urteil des VGW Wien.

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41 Menschen waren im Februar nach einer Klima-Demonstration vor dem Parlament zur Feststellung ihrer Identität in ein sogenanntes Polizeianhaltezentrum gebracht worden. Neben den Frauen waren auch 19 Männer in eine Sechs-Personen-Zelle gesteckt worden.

Der Anwalt des Bündnisses Letzte Generation sagte, der Polizei seien nun für künftige Fälle klare Grenzen aufgezeigt worden. Die Landespolizeidirektion Wien kann gegen die Entscheidung Beschwerde erheben. Polizeianhaltezentren unterstehen dem Innenministerium, Haftanstalten dem Justizministerium.  © dpa

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