Die AfD hat eine zweite Klage gegen die Kündigung des Mietvertrags für die Veranstaltungshalle ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen eingereicht. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei ein entsprechender Antrag im Eilverfahren eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Ziel der Antragssteller sei, dass der Partei die Essener Grugahalle zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen, also ohne Auflagen, zur Verfügung gestellt werde.
Über den Antrag werde "zügig" entschieden. Zunächst müsse aber die Stadt Essen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Der Antrag sei mit 113 Seiten auch relativ umfangreich.
Die städtische Messegesellschaft hatte vergangene Woche den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zum 2023 geschlossenen Mietvertrag abgegeben hatte. Laut der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500 000 Euro.
AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, "bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können", hatte er gesagt.
Die AfD hatte parallel beim Landgericht Essen den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit ähnlicher Stoßrichtung beantragt. Dazu will die zuständige Kammer am kommenden Montag (17.6.) in mündlicher Verhandlung beraten. Außerdem hat die AfD Anzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef mit dem Vorwurf der Untreue und versuchten Nötigung erstattet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. © dpa
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