Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) warnt vor einem staatlichen Verbot von inklusiver und geschlechtsgerechter Sprache. "Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert. Der Staat sollte Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten", sagte Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung in einer Mitteilung.

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Einen angeblichen Genderzwang, gegen den sich Verbote auf Länderebene richten, gebe es überhaupt nicht, betonte Ataman. "Das ist eine Scheindebatte." Bereits in mehreren Bundesländern, darunter Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen, wurden in den vergangenen Monaten Regelungen verordnet oder angekündigt, die an Schulen, Hochschulen oder in der Verwaltung das Gendern mittels nicht amtlicher Sonderzeichen wie beispielsweise Sternchen und Unterstriche verbieten. Im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung sind solche Sonderzeichen bislang nicht vorgesehen.

Sogenannte Genderverbote seien verfassungsrechtlich problematisch und dienten einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten, sagte Ataman. Sie verwies auf ein Kurzgutachten von Juristinnen und Juristen der ADS. Demnach bestehe unter anderem die Gefahr, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte durch Verbote gendergerechter Sprache zu verletzen. Zudem greife ein Verbot an Hochschulen in die Wissenschaftsfreiheit ein. An Schulen könne ein Verbot Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in ihrer Meinungsfreiheit sowie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzen.   © dpa

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