Gut drei Wochen vor der Wahl muss Bayerns AfD eine schwere Schlappe verkraften. Erneut stellte ein Gericht fest, dass die Rechtspopulisten aus guten Gründen im Fokus des Verfassungsschutz sind.
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.
Eilantrag abgelehnt
In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.
Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereit am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. "Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung 'Der Flügel' angehörten, sowie aus bekannt gewordenen 'Umsturzphantasien' von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands", teilte das Gericht mit.
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: "Zahlreiche Anhänger des ehemaligen 'Flügels' würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD 'Junge Alternative' einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten."
Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. (AFP/dpa/lag)
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