Die beschlossenen Energiesparregeln der Bundesregierung sehen unter anderem vor, dass "in beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels" das "dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt", untersagt sei - "sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist". Die Kommunen sehen sich jedoch nach Darstellung des Städtebundes kaum in der Lage, die Einhaltung der Regeln komplett auf Einhaltung zu überprüfen.
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