Der Haftbefehl für die beiden mutmaßlichen Täter von Chemnitz wird illegal im Internet verbreitet. Ein Bremer Abgeordneter gerät in Verdacht und dementiert, der Urheber gewesen zu sein. Dann meldet sich ein Justizbeamter zu Wort und übernimmt die Verantwortung.

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Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat Vorwürfe zurückgewiesen, er sei Urheber der rechtswidrigen Veröffentlichung eines Haftbefehls im Fall der Chemnitzer Messerattacke.

Er habe einen entsprechenden Eintrag lediglich weiterverbreitet und ihn noch am Mittwoch wieder von seinem Facebook-Account gelöscht, sagte Timke am Donnerstag vor Journalisten in Bremen.

Der Post sei bereits zuvor in vielen sozialen Medien, Internet-Blogs und -foren sowie von Medien verbreitet worden. "Weder meine Mitarbeiter noch ich sind Urheber dieses Leaks", sagte Timke.

Timke war Straftatbestand nicht bewusst

Dass es sich bei der Veröffentlichung um einen Straftatbestand gehandelt habe, sei weder ihm noch seinen Mitarbeitern zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt gewesen. "Das soll aber keine Entschuldigung sein. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernehme natürlich ich", sagte Timke.

Der Abgeordnete ist Bundespolizist; sein Dienstverhältnis ruht aber, solange er in der Bürgerschaft sitzt.

Timke - Mitglied der rechten Wählervereinigung "Bürger in Wut" - bezeichnete zugleich die Durchsuchung seiner Privatwohnung in Bremerhaven durch Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochabend als unverhältnismäßig.

Da der Haftbefehl schon an zahlreichen anderen Stellen veröffentlicht worden sei, hätte es Hunderte, wenn nicht gar Tausende Hausdurchsuchungen geben müssen, kommentierte er. "Derzeit weiß aber nur von einer Hausdurchsuchung bundesweit, und die ist gestern Abend bei mir gewesen."

Justizbeamter behauptet, Urheber der Veröffentlichung zu sein

Inzwischen erhält der Fall eine neue Wendung: Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, soll der Justizbeamte Daniel Z. verantwortlich für die Veröffentlichung sein.

Der Beamte habe das gegenüber der Zeitung im Beisein seines Anwalts bestätigt. Die Kanzlei war auf Anfrage unserer Redaktion für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Mann sei mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, teilte das sächsische Justizministerium am Donnerstag mit. (mgb)


Verwendete Quellen:

  © dpa

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