Der Streit um das Familiengeld zwischen Bund und Bayern ist beigelegt. Das verkündete die bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer am Freitag. In Zukunft soll das Familiengeld nicht mehr auf die Grundsicherung durch Hartz IV angerechnet werden.
Im Dauerstreit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger haben sich der Bund und der Freistaat geeinigt. "Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können", sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Kompromiss sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer "förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes" zugeordnet wird.
Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro.
Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung angerechnet wird, die Hartz-IV-Leistung also um 250 beziehungsweise 300 Euro gekürzt wird.
Familiengeld soll zukünftig nicht mehr auf Hartz IV angerechnet werden
Für den Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereiterklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten.
Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen. (dpa/thp)
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