Das Bundesgesundheitsministerium setzt auf weitere Fortschritte mit den Ländern bei den Vorbereitungen für die geplante Krankenhausreform. Vorgebrachte Kritikpunkte seien lösbar, hieß es am Mittwoch aus Ministeriumskreisen in Berlin vor erneuten Beratungen der Ressortchefs von Bund und Ländern an diesem Donnerstag.
Man bewege sich nun auf die Zielgerade zu, um aus einem Arbeitsentwurf einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz zu machen. Die Reform werde prinzipiell von allen gewünscht. Sie nehme ökonomischen Druck aus dem System heraus und bringe Krankenhäusern quasi eine Existenzgarantie für künftig zugewiesene Leistungsbereiche.
Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken verständigt. Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.
Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie künftig 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. © dpa
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