Über die Vergütung von Arbeit hinter Gittern entscheidet am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Langjährig inhaftierte Männer aus Bayern und Nordrhein-Westfalen wandten sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Sie sollen beurteilen, ob ein Stundenlohn zwischen etwa 1,30 Euro und unter drei Euro eine angemessene Anerkennung der Arbeit darstellt.
Arbeit im Strafvollzug ist wichtig
Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern. Arbeiten im Strafvollzug soll dabei helfen, auch später nach der Haftentlassung einen Job zu finden und sich selbst finanzieren zu können. Dazu bauen die Gefängnisse eigene Handwerksbetriebe auf und setzen die Häftlinge beispielsweise im Putztrupp oder der Küche ein. Andere Gefangene arbeiten auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt für externe Firmen.
Kein Mindestlohn im Gefängnis
In den meisten Bundesländern sind sie zur Arbeit verpflichtet, wenn es Arbeitsplätze für sie gibt. Der Mindestlohn gilt im Gefängnis nicht. Normalerweise setzen die Länder neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung als Vergütung für die Arbeit hinter Gittern an. Hinzu können einige Freistellungstage kommen, die auf die Haftdauer angerechnet werden.
Geld für den Anstaltsladen
Das Geld können die Häftlinge im Anstaltsladen ausgeben. Für ihren grundlegenden Lebensunterhalt müssen sie zwar nicht selbst aufkommen - Unterbringung, Essen und Gesundheitsversorgung zahlt der Staat. Extras wie Leihgebühren für Fernseher, Telefonkosten, Kaffee oder Zigaretten gehören aber nicht dazu. Teils werden Strafgefangene auch an Zusatzkosten für Zahnersatz oder Brille beteiligt, außerdem sparen sie für das sogenannte Überbrückungsgeld, das sie bei der Haftentlassung bekommen.
Arbeit strukturiert den Tag
Bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts im April 2022 wurde deutlich, dass Arbeit nicht nur wegen des Gelds für viele Gefangene sehr wichtig ist. Leiterinnen und Leiter von Justizvollzugsanstalten berichteten aus ihrem Alltag. Die Tätigkeit strukturiere den Tag, die Häftlinge kämen aus der Zelle und könnten andere Menschen treffen.
Allerdings gibt es nur wenige Arbeitsplätze für Gefangene und viele können - etwa wegen Suchterkrankungen - nicht oder noch nicht arbeiten. Einige machen im Gefängnis auch eine Ausbildung oder holen ihren Schulabschluss nach.
Produktivität ist niedrig
Das Gericht entschied schon 1998 über die Vergütung von Arbeit hinter Gittern und beanstandete sie damals als ungenügend. Der Bund hob die Bezahlung auf neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Rentenversicherung an. 2006 ging die Zuständigkeit auf die Bundesländer über, die diese Regelung größtenteils übernahmen. Die Länder argumentieren, dass Gefangene den Staat viel Geld kosteten. Ihre Produktivität sei dagegen im Schnitt niedrig. © AFP
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