Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hegt Bedenken gegen verschiedene Digitalisierungsprojekte im Gesundheitsbereich. So sei der geplante European Health Data Space (EHDS) - ein gemeinsamer europäischer Regelungsrahmen für Nutzung und Austausch von Gesundheitsdaten - eine "datenschutzrechtliche Herausforderung", heißt es in Kelbers neuem Tätigkeitsbericht, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Projekt müsse "vollständig im Einklang" mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen, mahnt Kelber.
Die Bürgerinnen und Bürger müssten zudem ein Wahlrecht haben, inwieweit sie die digitalen Dienste überhaupt nutzen möchten. Für die Verwendung der gesammelten Daten für Forschungszwecke müsse die "aktive Mitwirkung der Betroffenen" vorgesehen werden - entweder müssten sie vorab explizit einwilligen oder sie müssten ein "bedingungsloses Widerspruchsrecht" bekommen.
Auch bei deutschen Digitalisierungsvorhaben sieht Kelber Verbesserungsbedarf. So äußert er sich zur elektronischen Patientenakte (ePA), die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spätestens Ende 2024 zum Normalfall machen will. Kelber weist darauf hin, dass Krankenversicherte zwar einzelne Teile der ePA gezielt für bestimmte Ärztinnen und Ärzte zugänglich machen können. Dies gilt aber nur, wenn sie ein entsprechendes digitales Endgerät, etwa ein Tablet haben und nutzen.
Wer dies nicht tut, könne entsprechende Freigaben nur bei Leistungserbringenden, also etwa in einer Praxis, vornehmen, oder diese Aufgabe einer dritten Person übertragen. Dabei müssten sie der Person aber umfassenden Einblick in ihre Daten geben.
Beim e-Rezept weist Kelber darauf hin, dass Versicherte eine besonders moderne Gesundheitskarte sowie eine PIN brauchen, um das Rezept in elektronischer Form abzurufen. Während die benötigten Gesundheitskarten schon weit verbreitet seien, hätten die meisten Versicherten von ihrer Krankenkasse noch keine PIN bekommen.
© AFP
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