Um Verbindungen im Rechtsextremismus in Zukunft besser aufklären zu können, sollen die Hürden für Nachforschungen zu Finanzströmen extremistischer Gruppierungen gesenkt werden. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, das hier die Hürden für den Verfassungsschutz senken würde, wird derzeit im Bundesinnenministerium vorbereitet, hieß es am Freitag aus dem Ministerium.

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Bislang ist dies lediglich möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa "zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung" aufgestachelt wird. Künftig soll hier zusätzlich das Gefährdungspotenzial mit Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschlaggebend sein.

Auch wenn es bei dem Vorhaben erst einmal um die Aufklärung durch den Nachrichtendienst geht, könnten solche Erkenntnisse, in bestimmten Fällen auch dazu führen, dass diese Finanzierungsströme unterbrochen werden. Außerdem könnte eine Aufdeckung finanzieller Verbindungen im Einzelfall auch zu einer Neubewertung einer bestimmten Gruppierung führen.  © dpa

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