Zur Finanzierung eines Förderprogramms für Schulen hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Konkret soll das Finanzausgleichsgesetz angepasst werden - der Bund verzichtet zugunsten der Länder in den Jahren 2024 bis 2029 auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Die Länder erhalten dadurch einen anteiligen Ausgleich für die finanziellen Lasten, die ihnen durch die Umsetzung des Startchancen-Programms entstehen, wie das Finanzministerium in Berlin mitteilte.
Ab kommendem Schuljahr sollen mit dem Startchancen-Programm bundesweit zunächst rund 2000 und später 4000 Schulen in sozial schwierigen Lagen eine spezielle Förderung bekommen. Durch die Gesetzesänderung soll der Umsatzsteueranteil der Länder im Jahr 2024 um 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zulasten des Bundes erhöht werden. © dpa
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