Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Rückkehr der Vermögensteuer. "Eine Vermögensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar – andere Behauptungen sind Unsinn", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi dem Magazin "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Dienstag. Für Unternehmen solle es allerdings Sonderregeln geben.
Mit Blick auf Prognosen, wonach die Verwaltungskosten für die Erhebung der Vermögensteuer ein Drittel des Aufkommens ausmachen würden, schlug Fahimi ein vereinfachtes Verfahren vor. Für die Bewertung können nicht 10.000 neue Stellen in der Finanzverwaltung geschaffen werden, sagte die DGB-Chefin. Steuerzahlende könnten stattdessen die Höhe ihres Vermögens über eine sogenannte Selbstveranlagung eigenständig angeben, wobei falsche Angaben scharf geahndet würden.
Als mögliches Vorbild verwies Fahimi auf das US-Steuersystem, in dem Selbstveranlagung üblich ist. "Die USA haben einen hohen Steuersatz für Vermögen und extrem hohe Strafen bei Steuerhinterziehung – trotzdem wandert das Vermögen nicht ab", sagte sie.
Vorsichtig äußerte sich die Gewerkschafterin zur Besteuerung von Unternehmen. "Betriebsvermögen sind Ausdruck von Leistungsfähigkeit, das muss berücksichtigt werden", sagte sie.
Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1995 entschieden, dass das Vermögensteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Grund waren Unterschiede in der Behandlung von Immobilienbesitz und anderem Vermögen. Seitdem wurde immer wieder über eine erneute Einführung diskutiert, dies aber nie umgesetzt. © AFP
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