Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Abweisung der Berufungsklage der AfD durch das Oberverwaltungsgericht in Münster in seinem Kurs bestärkt. "Das BfV hat heute (...) auf ganzer Linie obsiegt", sagte Haldenwang am Montag in Köln. Sein Dank gehe an alle Mitarbeitenden, insbesondere auch an jene, "die wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten". Sie alle könnten sich durch das Urteil bestätigt fühlen.
Das Gericht hatte zuvor geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft habe. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil sei "ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung", sagte Haldenwang. "Im Ergebnis hat das Gericht unsere Bewertung vollumfänglich bestätigt. Das Gericht hat auch bestätigt, dass das Bundesamt und sein Präsident berechtigt sind, die Öffentlichkeit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu informieren, da die bestehenden Anhaltspunkte hinreichend gewichtig sind." Das Bundesamt habe "zahllose Beispiele" vorgelegt, die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Haltungen eines maßgeblichen Teils der AfD darlegten. Dazu gehörten "Hass und Hetze gegen Muslime, gegen Migranten aller Art", so Haldenwang. Zudem gebe es Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen der AfD. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.