Die Haushaltskürzungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse gehen zu Lasten des sogenannten Natürlichen Klimaschutzes sowie des Meeresnaturschutzes.

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Das verlautete am Freitag aus dem Bundesumweltministerium. Demnach stehen für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz bis 2027 statt fünf Milliarden Euro nun nur noch 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, für Meeresnaturschutz 250 Millionen Euro weniger als zuvor vorgesehen.

Unter Natürlichem Klimaschutz wird die Stärkung von Ökosystemen wie Wäldern, Mooren oder Auen verstanden. Diese können dadurch mehr CO2 speichern. Zugleich soll das Aktionsprogramm damit dem Artenaussterben entgegenwirken. Außerdem können die Ökosysteme dann mehr Wasser speichern, "was sowohl bei Starkregen als auch bei Dürren nützlich ist", hieß es aus dem Ministerium.

Die Mittel für den Meeresnaturschutz sollen Beeinträchtigungen ausgleichen, die durch den Bau von Offshore-Windkraftanlagen entstehen. Dies soll aus dem Erlös der Versteigerung von Offshore-Lizenzen finanziert werden. Hierfür stehen den Angaben zufolge nun noch 420 Millionen Euro für das kommende Jahr zur Verfügung. Diese Kürzungen gehen bereits auf die Haushaltsbeschlüsse vom Dezember zurück, nicht auf deren aktuelle Anpassung zur Verringerung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft, wie es weiter aus Kreisen des Ministeriums hieß.

Die Rede war von "fachlich schmerzhaften" Kürzungen. Gleichwohl bleibe aber "ein schlagkräftiges Milliarden-Programm für den Natürlichen Klimaschutz" bestehen. Auch die Mittel für den Meeresnaturschutz seien weiterhin "eine große Chance", um ökologische Belastungen zu verringern, hieß es. Alle Etatplanungen stehen aber noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidungen im Bundestag.  © AFP

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