• Im Iran ist es zu einer ersten Hinrichtung im Zusammenhang mit den Protesten gekommen.
  • Der Hingerichtete soll ein Mitglied einer paramilitärischen Miliz verletzt haben.

Mehr aktuelle News

Im Iran ist erstmals ein Todesurteil im Zusammenhang mit den seit fast drei Monaten anhaltenden Protesten gegen die Staatsführung in Teheran vollstreckt worden. Wie die Justizbehörde auf ihrer Website Misan Online mitteilte, wurde am Donnerstag ein Mann hingerichtet, der Ende September bei einer Straßenblockade in Teheran ein Mitglied der paramilitärischen Basidsch-Milizen verletzt hatte.

Der "Randalierer" Mohsen Schekari habe am 25. September den Sattar-Khan-Boulevard in Teheran blockiert und einem Basidschi in die linke Schulter gestochen, erklärte die Justiz. Am Donnerstagmorgen sei er hingerichtet worden.

Schekari soll "in der Absicht zu töten" gekämpft haben

Schekari war den Angaben zufolge am 1. November von einem Revolutionsgericht in Teheran verurteilt worden. Am 20. November habe das Oberste Gericht die Berufung abgewiesen und damit die Vollstreckung des Urteils erlaubt. Laut der Justizbehörde wurde Schekari für schuldig befunden, "in der Absicht zu töten, Terror zu verbreiten und die Ordnung und Sicherheit der Gesellschaft zu stören" gekämpft und seine Waffe gezogen zu haben.

Der Iran wird seit dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini am 16. September von Protesten erschüttert. Die 22-Jährige war kurz nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei wegen eines nicht ordnungsgemäß getragenen Kopftuchs gestorben. Aktivisten werfen der Polizei vor, die junge Frau misshandelt zu haben.

Teheran bezeichnet die Demonstranten als "Randalierer" und wirft den USA, anderen westlichen Ländern und kurdischen Exil-Gruppen vor, die Proteste zu unterstützen. Die iranische Justiz hat noch elf weitere Angeklagte im Zusammenhang mit den Protesten zum Tode verurteilt. (afp/mbo)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.