Seit fünf Monaten sitzt Hanna S. in Untersuchungshaft. Nun wird die Linksextremistin angeklagt. Unter anderem wird ihr versuchter Mord vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen Hanna S. erhoben. Die Deutsche steht im Verdacht, Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung zu sein, wie die Generalbundesanwaltschaft (GBA) mitteilt. In diesem Zusammenhang werden ihr auch ein versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
S. war am 6. Mai 2024 festgenommen worden, sie sitzt seither in Untersuchungshaft.
Gruppe um Hanna S. teilt "militante linksextremistische Ideologie"
Laut Anklage schloss sich Hanna S. spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Die Gruppe teile "eine militante linksextremistische Ideologie" und lehne den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ab. "Die Vereinigung hatte es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen", heißt es in einer Mitteilung der GBA.
S. steht im Verdacht, an zwei Überfällen auf insgesamt drei Personen in Budapest teilgenommen zu haben. Mitglieder der Vereinigung sollen im Februar vergangenen Jahres Menschen angegriffen haben, die sie der rechten Szene zuordneten.
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Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten "Tags der Ehre". An diesem Tag kommen Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.
Gruppe soll Opfer unauffällig verfolgt und dann blitzartig zugeschlagen haben
"In beiden Fällen verfolgte die Gruppierung die Opfer zunächst für eine kurze Zeit unauffällig, um sodann mit Schlagwerkzeugen blitzartig einen zeitlich begrenzten Angriff von etwa 30 Sekunden auszuführen", teilt die GBA mit. Am 10. Februar 2023 schlug demnach ein Mitglied der Vereinigung einen Mann mit einem Teleskopschlagstock zu Boden. Im Anschluss hätten auch andere Mitglieder der Gruppe mit Schlagstöcken wiederholt mit großer Wucht in den Bereich von Kopf und Oberkörper auf ihn eingeschlagen und ihn auch getreten.
Mehrere Gruppenmitglieder, darunter Hanna S., fixierten nach Darstellung der Bundesanwaltschaft Arme und Beine des Opfers am Boden, um es daran zu hindern, eine Schutzhaltung einzunehmen. Der Mann erlitt demnach erhebliche Kopfwunden, die zum Tode hätte führen können.
Der zweite Vorfall ereignete sich laut GBA am 11. Februar 2023. Die Gruppe habe auf zwei Menschen mit Schlagstöcken und einem kleinen Hammer eingeschlagen. Eines der Opfer erhielt demnach mindestens 15 Schläge überwiegend am Kopf, das andere Opfer wurde ebenfalls von mehreren Schlägen getroffen. Anschließend besprühten die Angreifer die Geschädigten mit Pfefferspray. Diese trugen multiple Kopfplatzwunden und Prellungen davon. (ank)
Verwendete Quellen
- Pressemitteilung Generalbundesanwaltschaft
- AFP
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