Paare oder Alleinerziehende mit hohen Einkommen verlieren ab 1. April den Anspruch auf das Elterngeld. Eine Umfrage, die das zuständige Ministerium selbst in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis: Eine Mehrheit der Menschen findet das richtig.
Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet die ab April geltende Streichung des Elterngelds für höhere Einkommensgruppen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Online-Befragung im Auftrag Bundesfamilienministeriums, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag. 63 Prozent der Befragten gaben demnach an, die Absenkung der Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro im Jahr für richtig oder eher richtig zu halten.
Selbst unter potenziell betroffenen Bevölkerungsgruppen wie Familien oder Menschen unter 40 Jahren findet sich eine Mehrheit für die Absenkung. Ein Viertel findet die Senkung falsch oder eher falsch.
Anspruch auf Elterngeld noch ab 200.000 Euro Jahreseinkommen
Mit der Neuregelung verringert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Elterngeld. Für Paare und Alleinerziehende, die ab 1. April Kinder bekommen, sinkt die bisherige jährliche Grenze für den Elterngeldanspruch auf zunächst 200.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ab 1. April 2025 soll die Grenze dann auf 175.000 Euro herabgesetzt werden.
Wird dieser Wert überschritten, bekommen Eltern kein Elterngeld. Bisher lag die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Das zu versteuernde Einkommen liegt meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen, da zum Beispiel Freibeträge und spezielle Ausgaben wie Unterhaltszahlungen und Krankheits- oder Kinderbetreuungskosten ganz oder teilweise von der Besteuerung ausgenommen oder abzusetzen sind.
Auch die Möglichkeit für beide Elternteile, das sogenannte Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Dies ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. 45 Prozent der Befragten finden die Änderung richtig oder eher richtig, 27 Prozent falsch oder eher falsch. 28 Prozent konnten sich dazu kein Urteil bilden.
Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug gelten für Eltern von Mehrlingen, Frühchen und Kindern mit Behinderung. 78 Prozent der Befragten finden das richtig oder eher richtig.
Für die repräsentative Umfrage hat das Institut Verian vom 6. bis 14. März im Auftrag des Bundesfamilienministeriums Online-Interviews mit 1057 Personen geführt. (afp/fab)
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