Anwohner und Kommunen sollen künftig in Nordrhein-Westfalen per Gesetz finanziell an neuen Windanlagen in ihrem Umfeld beteiligt werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen legten am Dienstag einen Gesetzentwurf dazu vor. "Wenn immer sich ein neues Windrad dreht, soll es zukünftig auch in der Kasse der Gemeinden oder im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger klingeln", sagte CDU-Landtagsfraktionschef Thorsten Schick am Dienstag in Düsseldorf.

Mehr aktuelle News

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt nur für neue Windräder. Mit der Beteiligung soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau weiter vorangetrieben werden. Ein etwas anders gefasstes Bürgerbeteiligungsgesetz für Windparks gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dort nach der Klage eines Investors entschieden, dass eine solche gesetzliche Verpflichtung rechtens ist.

Die Formen der Bürgerbeteiligung sind nach Worten von Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems im Gesetz bewusst flexibel gefasst. Möglich seien vergünstigte lokale Stromtarife oder -produkte, pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Projektgesellschaften oder Stiftungen. So könne etwa ein bestimmter Anteil des Erlöses aus der Windkraft in eine Stiftung gehen, die vor Ort dann in der Kommune konkrete soziale Projekte oder Vereine unterstütze.

In mehreren Regionen in NRW werden Beteiligungsmodelle bereits erprobt. Allerdings ist die Teilhabe bislang noch nicht flächendeckend in NRW geregelt. Auch eine bundesweite Regelung sei nicht zu erwarten, heißt es in dem Gesetzentwurf.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.