Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis hat das Oberlandesgericht Koblenz am Montag die Beweisaufnahme beendet. "Der Senat hat aus seiner Sicht alle Beweismittel gehört, die eine psychische Beihilfe belegen könnten", sagte Corinna Diesel, Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz am Montag. Zeugen zur eigentlichen Tat werden demnach nicht mehr gehört.
Dem 55 Jahre alten Angeklagten wird vor Gericht unter anderem Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Er soll laut Bundesanwaltschaft 1991 in einem Gespräch mit einem damaligen Bekannten über rassistische Anschläge in Ostdeutschland gesprochen haben. Dabei soll er gesagt haben: "Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren." Von diesen Worten soll sein Begleiter bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben.
Bei dem Brand starb der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der Täter wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für den 1. und 2. Juli sind die Plädoyers in dem Beihilfe-Verfahren geplant, das Urteil ist für den 9. Juli terminiert. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses gilt die Unschuldsvermutung. © dpa
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