Von Richtern und Staatsanwälten kommt Unterstützung für das Vorhaben der Ministerpräsidentenkonferenz, die Asylverfahren und die oft darauf folgenden Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Auch für die Betroffenen sei eine möglichst schnelle rechtskräftige Entscheidung wichtig, zum Nulltarif sei das aber nicht zu haben, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn das gerichtliche Asylverfahren für Angehörige aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote künftig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein soll, braucht es dafür neben etwaigen Änderungen im Prozessrecht aber vor allem zusätzliches Personal für die Verwaltungsgerichte", betonte er.

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Herausforderungen bei Asylverfahren: Druck auf Gerichte steigt

Viele Gerichte arbeiteten aufgrund hoher Verfahrenszahlen schon jetzt an der Belastungsgrenze, kritisierte Rebehn. Zur Jahresmitte waren nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bundesweit mehr als 120 000 Asylverfahren bei den Gerichten anhängig.

Die Regierungschefs der Länder hatten bei ihrem Treffen am 13. Oktober das Ziel formuliert, Asylverfahren für Menschen aus Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen. Gleichzeitig kündigten sie an, dafür, sofern nicht vorhanden, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. "Zielsetzung ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen", hieß es in dem Beschluss.

Beschleunigung der Asylverfahren: Neue Regelungen und Verfahrensdauern

Anfang des Jahres war ein Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Das Bundesverwaltungsgericht kann nun im Revisionsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als Tatsacheninstanz über die Lage im Herkunfts- oder Zielstaat urteilen. Das Bamf prüft nur noch bei konkretem Anlass, ob ein Schutzstatus widerrufen werden muss. Das Personal der Behörde soll dadurch entlastet werden, was mehr Kapazitäten für die Bearbeitung von Asylanträgen bedeutet.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, dauerten Asylklageverfahren von Schutzsuchenden aus Moldau im ersten Halbjahr dieses Jahres im Schnitt zehn Monate. Bei Klägern aus Nigeria zogen sich die Verfahren durchschnittlich 28,1 Monate lang hin.  © dpa

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