Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr ein. Die Fraktion beschloss am Dienstag ein entsprechendes Positionspapier, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. "Wir wollen den Tatbestand der Leistungserschleichung in § 265a StGB ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch streichen und das Fahren ohne Fahrschein so entkriminalisieren", heißt es darin. Bislang galt Schwarzfahren gemäß Paragraf 265a des Strafgesetzbuches als "Erschleichen von Leistungen".

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Dieser 1935 durch die Nationalsozialisten eingeführte Straftatbestand passe nicht in "die Systematik des Strafrechts", argumentiert die Fraktion. Er stelle "einen zivilrechtlichen Vertragsbruch unter Strafe". Dies sei bei keiner anderen zivilrechtlichen Pflichtverletzung der Fall. Wer die Miete oder eine Rechnung nicht bezahle, könne zivilrechtlich verklagt werden, mache sich aber nicht strafbar.

Die SPD-Fraktion hält die "derzeitige Kriminalisierung" des Fahrens ohne Fahrschein weiter für "unverhältnismäßig". Es werde typischerweise "ein Bagatellschaden" im Wert eines Einzeltickets von rund ein bis vier Euro verursacht, heißt es in dem Positionspapier. Zudem sei die Justiz, insbesondere Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, schon jetzt erheblich überlastet.

Die Fraktion spricht sich auch gegen die Herabstufung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit aus - dies sei "keine Alternative". Denn bei Nichtbezahlung eines Bußgeldes drohe sogenannte Erzwingungshaft. Stattdessen wird auf "die sehr große Abschreckungswirkung" eines erhöhten Beförderungsentgelts gesetzt. Die Fraktion fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, bis Jahresende ein entsprechendes Gesetz vorzulegen: "Wir wollen § 265a StGB noch in diesem Jahr abschaffen", heißt es in dem Papier.

"Über 6000 Menschen landen in Deutschland nach Schätzungen jährlich im Gefängnis, weil sie ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind", erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Allein die Unterbringung im Gefängnis koste den Staat jährlich mindestens 60 Millionen Euro. Mit der Entkriminalisierung würden in der Strafjustiz dringend benötigte Ressourcen frei, "um die wirklich schweren Straftaten zu verfolgen".

Die Justizminister der Bundesländer hatten bereits Ende vergangenen Jahres bei ihrer Justizministerkonferenz gefordert, dass Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat gewertet wird. Der bisherige Straftatbestand solle ersatzlos gestrichen werden, hieß es damals. Die Grünen machten sich ebenfalls bereits für eine Entkriminalisierung stark.  © AFP

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