Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde der Soli als 7,5-prozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1995 liegt der Satz bei 5,5 Prozent. Gezahlt werden muss der Soli gleichermaßen in Ost und West. Seit 2021 sind allerdings bereits rund 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahler von der Abgabe befreit.

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Jährlich nimmt der Staat nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aber noch gut zwölf Milliarden Euro durch den Soli ein. Nach Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zahlen davon sieben Milliarden die Unternehmen. Die Einnahmen fließen allein dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden. Über ein Ende des Solis wird seit langem diskutiert. Zuletzt forderte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Debatte um Steuerentlastungen für Unternehmen die Abschaffung.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer zahlt seit 2021 den vollen Soli nur noch, wer als Alleinstehender jährlich mehr als 105.500 Euro verdient. Darunter beginnt ab 68.400 Euro jährlich die sogenannte Milderungszone, in der die Belastung mit steigendem Einkommen in kleinen Schritten an den vollen Satz herangeführt wird. Bei Paaren, deren Einkommen zusammen berechnet wird, sind die Grenzbeträge jeweils doppelt so hoch.  © AFP

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