Der Verfassungsschutz hat die AfD zum "Prüffall" erklärt. Darüber sollte er aber nicht reden, meinte die AfD - und klagte. Jetzt bekommt die Partei in erster Instanz recht - und feiert dies als Erfolg.

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Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht. (Az.13 L 202/19)

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AfD ging gegen "Prüffall"-Bezeichnung vor

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag nun statt. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine "negative Wirkung" zu, erklärte das Gericht.

Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig". Dem Antrag sei daher auch bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden.

Ein Parteisprecher erklärte im Vorfeld gegenüber der Deutschen Presse Agentur: "Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht." Und weiter: "Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter."

Da das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe aber eine Wiederholungsgefahr.

AfD: "Sieg vor Verwaltungsgericht"

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Parteichef Jörg Meuthen erklärte: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht."

Damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie."

Wann wird eine Partei zum Prüffall?

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.

Thomas Haldenwang, Chef vom Bundesamt für Verfassungsschutz, hatte die Entscheidung am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht. (afp/dpa)

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