• Der Vater der Russin Sofia Sapega hat um Begnadigung seiner Tochter gebeten.
  • Die 23-Jährige war nach der Zwangslandung einer Passagiermaschine in Minsk festgenommen worden.
  • Sie und der ebenfalls dabei festgenommene Blogger Protassewitsch sind ein Paar.

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Dreieinhalb Wochen nach ihrer Festnahme in Belarus hat der Vater der Russin Sofia Sapega Machthaber Alexander Lukaschenko um eine Begnadigung seiner Tochter gebeten.

"Jeder vernünftige Mensch versteht, dass Sofia am falschen Ort und mit der falschen Person war", sagte der 53-Jährige am Donnerstag dem russischen Nachrichtenportal Primamedia. "Bevor sie Roman Protassewitsch traf, war sie ein ganz normales Mädchen."

Sapega war gemeinsam mit dem Blogger Protassewitsch nach der Zwangslandung einer Passagiermaschine in Minsk festgenommen worden. Beide sind ein Paar.

Die autoritären Behörden in Belarus werfen Sapega vor, Unruhen in der Ex-Sowjetrepublik gegen Lukaschenko organisiert zu haben. Sie sitzt in Untersuchungshaft. Ihre Inhaftierung war Thema bei einem Treffen des Machthabers mit Russlands Staatschef Wladimir Putin.

Seine Tochter sei während der Proteste im vergangenen Sommer und Herbst in Litauen gewesen, nicht in Minsk, sagte Andrej Sapega dem Portal in der Stadt Wladiwostok.

Wenn die 23-Jährige in dieser Zeit etwas gemacht habe, dann habe das mit Liebe zu tun, sie habe das nicht aus Überzeugung gemacht. "Sie half Roman bei seiner Arbeit."

Die EU, Großbritannien und die USA hatten nach dem Vorfall erneut Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik verhängt. Protassewitsch war seit seiner Inhaftierung dreimal von dem Machtapparat öffentlich gezeigt worden. Es war unklar, unter welchen Umständen seine Äußerungen zustande kamen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beklagte in einem Bericht, dass Ärzte, Krankenschwester und Pfleger, die an Protesten teilgenommen oder sich zu Berichten über Todesfälle und Verletzungen von Demonstranten zu Wort gemeldet hätten, von Strafverfolgung, Bedrohung und Entlassung betroffen seien. (dpa/ari)

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