- Der Verfassungsschutz hat die AfD deutschlandweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
- Das melden mehrere Medien übereinstimmend.
- Öffentlich darüber reden kann der Verfassungsschutz allerdings vorerst nicht, da die Partei sich juristisch wehrt und das Eilverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das melden "Süddeutsche Zeitung", "Spiegel" und "Tagesschau" übereinstimmend. Nach dpa-Informationen setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis.
Eine Einstufung ermöglicht prinzipiell den Einsatz von Informanten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel. Wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens äußert sich das Bundesamt derzeit nicht öffentlich zu der Frage der Einschätzung der AfD.
Zuvor waren bereits die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, der Parteinachwuchs Junge Alternative sowie der sogenannte Flügel zu einem rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt worden.
Vorerst keine Überwachung von AfD-Abgeordneten
Bereits im Januar war durchgesickert, dass die gesamte Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt werden soll. Die AfD wehrt sich seitdem mit juristischen Mitteln gegen die Einstufung.
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des laufenden Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der AfD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob er die Partei als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Die AfD hatte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Dieses Gericht bestätigte am Dienstag aber die Entscheidung der ersten Instanz. Die AfD will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (ank/mf/dpa)
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