Das "weibliche" Gesetz hat das Kabinett nun doch in seiner üblichen "männlichen" Form passiert. Das Bundesjustizministerium hatte einen Entwurf für ein neues Insolvenzrecht zunächst mit weiblichen Endungen wie "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin" versehen. Dies wurde nun wieder geändert.
Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett nun doch in der üblichen Form passiert - also mit männlichen Bezeichnungen. Statt von "Geschäftsführerin" ist nun etwa von "Geschäftsführer", statt von "Schuldnerin" von "Schuldner" die Rede.
Im ursprünglichen Entwurf hatte das Ministerium das generische Femininum verwendet. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte zuerst über die Vorlage berichtet.
Nun taucht nur noch vereinzelt das Wort "Gläubigerinnen" auf. In seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss ging das Justizministerium mit keinem Wort auf die Änderungen ein.
Widerstand gegen "weibliches" Gesetz aus dem Innenministerium
In einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften ist eigentlich geregelt: "Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum)." Wenn das Geschlecht für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig sei, könne diese Vereinfachung gerechtfertigt sein.
Das Innenministerium hatte deshalb Zweifel angemeldet, ob der ursprüngliche Gesetzentwurf mit den weiblichen Formen verfassungsgemäß wäre. Das generische Femininum sei "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachlich nicht anerkannt." Möglicherweise gelte das Gesetz dann nur für Frauen.
Das Justizministerium erklärte daraufhin, die Arbeiten an dem Entwurf seien auch noch nicht abgeschlossen - unter anderem stehe noch eine Rechts- und Sprachprüfung aus. Bevor er dem Kabinett vorgelegt werde, werde der Entwurf möglicherweise noch überarbeitet – was in der Tat nun geschehen ist.
Lamprecht lobt Novelle des Insolvenzrechts als "Meilenstein"
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Novelle einen "Meilenstein für einen fortschrittlichen und effektiven Rechtsrahmen zur Unternehmenssanierung". Sie stellte in Aussicht: "Gerade auch Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen, werden von den Neuerungen profitieren können."
Geplant ist, dass Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger von ihren Sanierungsplänen überzeugen können, ihr Konzept dafür künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen können. Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen. (mgb/dpa)
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