Koffein versteckt sich in zahlreichen Lebensmitteln. Nicht immer werden diese Produkte jedoch entsprechend gekennzeichnet, wie die Verbraucherzentrale nun bemängelt.

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Koffein ist ein Wachmacher und soll auch die Leistungsfähigkeit steigern. Deshalb wird es vielen Produkten sowohl in natürlicher als auch in synthetischer Form zugesetzt.

Dabei sind die Kennzeichnungen für Koffein für Verbraucher und Verbraucherinnen jedoch nicht immer leicht zu erkennen oder erst gar nicht auf den Produkten vermerkt, wie die Verbraucherzentrale NRW in einer aktuellen Pressemitteilung kritisiert.

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In einer Untersuchung von 49 Produkten haben die Ernährungsfachleute der Verbraucherzentrale Informationen und Warnhinweise überprüft. Mit teils überraschenden Ergebnissen.

Bonbons, Kakao und Wasser: Hier lauert Koffein

Ob Tee, Softdrinks, Kakao oder sogar Bonbons und Fruchtgummis - in vielen Produkten kann Koffein enthalten sein, noch dazu in unterschiedlich starken Mengen. "Das erschwert es, den Überblick über die Gesamtmenge des konsumierten Koffeins zu behalten", so Antonia Brandstädter, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Denn während die maximale Tagesmenge eines Erwachsenen bei 400 Milligramm Koffein liege, sei sie bei Jugendlichen mit drei Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht wesentlich niedriger. Und eine Überdosierung von Koffein kann Folgen für den Körper haben: Diese reichen von Nervosität und geringer Konzentrationsfähigkeit über Übelkeit und Zittern bis hin zu Schlaflosigkeit und Bluthochdruck.

Umso interessanter sind die Ergebnisse der 49 untersuchten Produkte. Während in einigen Kaugummis 30 Milligramm Koffein pro Kaugummi gemessen wurden, waren es in anderen die doppelte Menge. Der Koffeingehalt bei Koffein-Riegeln liege zwischen 56 und 114 Milligramm und bei Bonbons und Fruchtgummis gingen die Werte noch weiter auseinander, so die Verbraucherzentrale. Hier wurden in Proben zwischen zehn bis 40 Milligramm Koffein pro Bonbon oder Fruchtgummi gemessen.

Unzureichende Kennzeichnung von Koffein

Weitere Produkte, die untersucht wurden, waren unter anderem Energydrinks, Softdrinks, Sirups, Kakaodrinks, Kakaopulver, Tees, Wasser und Nahrungsergänzungsmittel. Hier kritisiert die Verbraucherzentrale vor allem die Kennzeichnung von Getränken, die auf Kaffee, Tee und Kaffee- oder Teeextrakt basieren.

"Produkte, die Koffein enthalten, müssen laut Gesetz entsprechend gekennzeichnet sein", so Brandstädter. Bei Getränken liege der Richtwert für einen Warnhinweis bei 150 Milligramm Koffein pro Liter (in mg je 100 g/ml). Für die genannten Getränke auf Kaffee- oder Teebasis entfalle dieser Hinweis jedoch. So müsse auch bei Eistee, der häufig Koffein enthält, kein Koffeingehalt angegeben werden. "Das kann die Koffeinmenge unbemerkt in die Höhe treiben, denn viele rechnen hier nicht mit Koffein", erläutert die Expertin.

Darüber hinaus sieht die Verbraucherzentrale die Angabe des Koffeingehalts pro 100 g/ml generell kritisch, da Verpackungen häufig kleiner oder größer seien. "Dann muss gerechnet werden, um die konsumierte Koffeinmenge zu überblicken, was sicher kaum jemand macht", bemängelt die Lebensmittelexpertin.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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