Auch im März treten wieder zahlreiche Veränderungen für Verbraucher und Verbraucherinnen in Kraft. Unter anderem steigt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse für Rentner, das digitale Organspende-Register geht online und die Uhren werden mal wieder umgestellt. Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Überblick.
Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentner
Zu Jahresbeginn stieg bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen der Zusatzbeitrag, der zum allgemeinen Beitragssatz anfällt. Seit dem 1. März müssen auch viele Rentenbezieher einen höheren Zusatzbeitrag zahlen. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,7 Prozent für das Jahr 2024 fest.
Ob und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag tatsächlich steigt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese kann entscheiden, wie hoch der Beitrag ausfällt. Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich zur Hälfte an der Zahlung des Zusatzbeitrags.
Mehr Geld für Beschäftige im öffentlichen Dienst
Im März werden Entgelte für Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen in einem ersten Schritt um 200 Euro im Monat erhöht. Im zweiten Schritt wird der höhere Betrag linear um 5,5 Prozent angehoben. Wie sehr das monatliche Gehalt steigt, hängt von der Entgeltgruppe ab. Unabhängig von der Gruppe sollen es aber in jedem Fall 340 Euro mehr sein. Im Vorfeld erhielten Beschäftigte im öffentlichen Dienst einen steuer- und abgabefreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro.
Blaues Kennzeichen für zulassungsfreie Roller und Co.
Immer zum 1. März werden Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Roller, E-Scooter, Mofas, Mopeds, schnelle E-Bikes oder bestimmte Quads ausgetauscht, da zum Stichtag ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Farbe des Kennzeichens zeigt an, ob das Fahrzeug versichert ist. In diesem Jahr bekommen entsprechende Fortbewegungsmittel ein blaues Kennzeichen. Das schwarze Schild verliert seine Gültigkeit.
Ende März: Uhren auf Sommerzeit umstellen
Wer hat an der Uhr gedreht? In der Nacht vom 30. auf den 31. März hoffentlich alle, denn dann löst die Sommerzeit die Winter- oder Normalzeit ab. Um 2:00 Uhr morgens wird die Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt.
Wer sich partout nicht merken kann, in welche Richtung der Zeiger gedreht wird (und keine Uhr hat, die sich automatisch umstellt), kann es beispielsweise mit dieser Eselsbrücke versuchen:
- Zur Sommerzeit werden die Terrassenmöbel hinausgestellt: Zeiger nach vorne drehen.
- Im Winter werden die Gartenmöbel zurückgeholt: Zeiger zurückdrehen.
Digitales Organspende-Register
Wieder schreitet die Digitalisierung ein Stück voran: Am 18. März 2024 soll das Organspende-Register online gehen und schrittweise ausgebaut werden. Wer im Todesfall seine Organe und Gewebe spenden möchte, kann seine Erklärung online hinterlegen. Die Registrierung erfolgt mit einem Ausweisdokument mit eID-Funktion.
Ab dem 1. Juli sollen Krankenhäuser Zugriff auf die Erklärungen haben und gezielt nach benötigten Organen oder Gewebe suchen können. Der Organspendeausweis behält weiterhin seine Gültigkeit.
Umsatzsteuer für Gas steigt wieder
Um Haushalte während der Energiekrise finanziell zu entlasten, führte die Bundesregierung das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" ein. Dadurch wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ende März läuft die Maßnahme des dritten Entlastungspakets aus und die Umsatzsteuer klettert wieder auf 19 Prozent.
Vereinfachte Einwanderung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten
Im Juli 2023 wurde das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" im Bundesrat beschlossen. Seit November tritt es schrittweise in Kraft. Im März erfolgt eine weitere Umsetzung:
- Wer einen im jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, darf in Deutschland arbeiten. Bislang galt diese Regelung nur für IT-Experten.
- Pflegehilfskräften aus Nicht-EU-Staaten wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert.
- Unternehmen können Personen aus Drittstaaten leichter für kurze Zeit beschäftigen und so flexibler auf Schwankungen beim Personalbedarf reagieren, etwa zur Hochsaison in Urlaubsregionen oder zur Erntezeit.
Neue Vorschriften für Lobbyisten
Wer im Sinne des Lobbyregistergesetzes eine Interessenvertretung ausübt, muss sich seit 2022 im Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung registrieren. Es ist für die Öffentlichkeit einsehbar und soll die Struktur der Einflussnahme von Vertretern einer Lobby transparent machen.
Seit dem 1. März 2024 gilt das "Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes". Für Interessenvertreter bedeutet das, dass sie sich an neue Vorschriften halten müssen. Unter anderem muss angegeben werden, auf welche Verordnungen oder Gesetzesvorhaben sich die Interessenvertretung konkret bezieht.
Neue Runde für den Kulturpass
Um Jugendliche für das vielfältige Kulturangebot in ihrer Region zu begeistern und um die Kulturbranche zu unterstützen, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr den Kulturpass für Jugendliche eingeführt. Jugendliche, die in diesem Jahr 18 werden, können sich seit März per App identifizieren und ihr Kulturpass-Budget freischalten. Zum Geburtstag gibt es dann 100 Euro, die sie für beispielsweise für Bücher, Kino, Konzerte, Oper, Platten, Museen und Festivals ausgeben können.
Verwendete Quellen
- bundesregierung.de: "Umsatzsteuer auf Gas wird reduziert"
- bundesregierung.de: "Neue Wege zur Fachkräftegewinnung"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Neue Krankenkassenbeiträge ab März"
- bmi.bund.de: "Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen"
- gdv.de: "Schilderwechsel bei Mofas, Mopeds und E-Scootern: Ab März gelten nur noch blaue Kennzeichen"
- bfarm.de: "Organspende-Register"
- lobbyregister.bundestag.de: "Informationen zur neuen Rechtslage ab dem 1. März 2024"
- kulturpass.de: "Über den KulturPass"
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