Auch der April beginnt mit zahlreichen Veränderungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen. Während höhere Energiekosten die Stimmung in vielen Haushalten drücken dürften, können Cannabis-Fans ab dem 1. April ganz im gesetzlich geregelten Rahmen high werden. Auch an der Zapfsäule und beim Elterngeld gibt es Neuigkeiten.

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Teil-Legalisierung von Cannabis ab 1. April

Am 1. April tritt die erste Säule des Cannabis-Gesetzes (CanG) in Kraft. Erwachsene dürfen dann legal maximal drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum zu Hause anbauen. An ihrem Wohnsitz dürfen Volljährige bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenkonsum lagern. Auch der gemeinschaftliche Eigenanbau von Cannabis in sogenannten Anbauvereinigungen zu nicht-gewerblichen Zwecken wird legalisiert. Mitglieder dürfen Cannabis über die Vereinigung beziehen.

Nicht konsumiert werden darf in Sperrzonen: Diese liegen in 100 Metern Luftlinie um Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Kitas und Schulen. Auch in Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Säule 2 des Gesetzes, das laut Gesundheitsministerium "regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten" vorsieht, soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit dem Cannabis-Gesetz erhofft sich die Bundesregierung, den Konsum von Cannabis vom Schwarzmarkt zu verringern. Dieses könne gefährliche Beimengungen enthalten. Zudem ist der THC-Gehalt nicht bekannt.

Höhere Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

In vielen Haushalten muss ab April wieder mehr auf den Gas- und Fernwärmeverbrauch geachtet werden. Zum Stichtag wird die normale Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent wieder eingeführt. Die Bundesregierung hatte den regulären Steuersatz im Rahmen der Energiekrise temporär auf sieben Prozent gedrosselt.

Mehrwertsteuer wird wieder erhöht - Gas wird teurer

Als Folge eines Preissprungs nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine galt seit Oktober 2022 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen. Damit ist es bald vorbei.

Neuer Kraftstoff an Tankstellen

Ab April dürfen Tankstellen in Deutschland klimafreundlicheren paraffinischen Dieselkraftstoff als Reinkraftstoff "XTL" anbieten. Der sogenannte Bio-Diesel wird beispielsweise aus Altspeiseölen hergestellt.

Bisher durften paraffinische Dieselkraftstoffe zu fossilem Diesel beigemischt werden und als "Diesel B10" verkauft werden. An den Zapfsäulen müssen die neuen Kraftstoffe gut sichtbar gekennzeichnet sein. Um Tankschäden zu verhindern, sollten sich Autofahrerinnen und -fahrer vor dem Tanken darüber informieren, ob das Fahrzeug den neuen Bio-Diesel verträgt.

Deutschlandticket für Studierende

Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschlandticket für Studenten für 29,40 Euro statt für 49 Euro als Semesterticket. Mit dem vergünstigten Deutschlandticket können Studierende den ÖPNV in der 2. Klasse genau wie alle anderen Besitzer des normalen Deutschlandtickets nutzen, also bundesweit. Das Ticket ist nicht übertragbar.

Ausgeschlossen sind Promovierende oder Personen, die ein Aufbau-, Zusatz- oder Teilzeit-Studium machen. Ob eine Berechtigung vorliegt oder die Universität das Ticket anbietet, können Interessierte an ihrer Hochschule erfragen.

Kürzere Rückgabefrist bei Amazon für bestimmte Waren

Die Rückgabefrist für viele über Amazon bestellte Produkte ändert sich ab dem 25. April. Betroffen sind die Warengruppen Bürobedarf, Kamera, Elektronik, Videospiele, Filme und Musik. Die Rückgabefrist wird von 30 auf 14 Tage verkürzt. Welche Rückgabefrist für das jeweilige Produkt gilt, sehen Kunden unter dem Produktpreis.

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Neuregelung beim Elterngeld

Von den Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 ist auch das Bundesfamilienministerium betroffen. Für Elterngeld gilt dann folgende Regelung: Für Personen, die ab dem 1. April Eltern werden, sinkt die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro. Alleinerziehende oder Paare, die zusammengenommen mehr verdienen, haben somit keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

Zudem kann das Basiselterngeld fortan nur bis zu einem Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Unverändert bleibt die Regelung bei Mehrlingen, Frühchen, beim ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus, ab dem 25. April 2025 wird die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro gesenkt.

Neue Fördermöglichkeiten für Praktikanten und Beschäftigte

Um Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern und um Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Weiterbildungsgesetz eingeführt. Ab April können neue Fördermöglichkeiten beantragt werden:

  • Qualifizierungsgeld: Das neue Qualifizierungsgeld wird Angestellten während einer Weiterbildung als Entgeltersatz gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen wie mindestens 120 Stunden Weiterbildung erfüllt werden. Es beträgt 60 Prozent des Nettogehalts, beziehungsweise 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind. Durch die Maßnahme sollen Fachkräfte in ihren Betrieben gehalten werden, die beispielsweise aufgrund des Strukturwandels von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
  • Ausbildungsgarantie: Damit junge Menschen leichter ein berufsorientierendes Kurzpraktika in einem Unternehmen absolvieren und so ihren potenziellen Ausbildungsbetrieb und die Tätigkeit kennenlernen können, übernimmt die Bundesagentur die Fahrt- und Unterkunftskosten. Die Förderung gilt für Praktika zwischen ein bis sechs Wochen und muss vor Beginn des Praktikums bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.
  • Auszubildende, die für ihre Ausbildung umgezogen sind, können im ersten Ausbildungsjahr die Kosten für zwei Fahrten pro Monat nach Hause erstattet bekommen. Den Mobilitätszuschuss müssen Auszubildende beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder beantragen.

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Etwas mehr Geld gibt es ab April für die rund 150.000 Maler, Lackierer und Helfer in Deutschland. Der Mindestlohn steigt von 14,50 Euro auf 15 Euro pro Stunde. Für ungelernte Helfer steigt der Stundenlohn von 12,50 Euro auf 13 Euro. Auszubildende in der Branche müssen sich noch etwas gedulden. Sie bekommen erst im August höhere Vergütungen.

Verwendete Quellen

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