Bei der betrieblichen Altersvorsorge bezuschusst der Arbeitgeber eine spätere Zusatzrente seiner Angestellten. Ob sich das für den Arbeitnehmer im konkreten Fall lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge und mit diesen Vor- beziehungsweise Nachteilen ist sie verbunden.

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Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer ihre gesetzliche Rente aufstocken - unterstützt durch den Staat und den Chef. Das Prinzip dahinter: Ein Teil des Bruttogehalts wird für die Betriebsrente eingesetzt. Das ist die sogenannte Entgeltumwandlung, auf die jeder Arbeitnehmer Anspruch hat.

Seit 2019 greift ein neues Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge. Für den Arbeitgeber ist es nun Pflicht, bei Neuverträgen 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags zur Betriebsrente beizusteuern. Ab 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für bestehende Arbeitsverträge.

Was mit dem gesparten Geld passiert, entscheidet der Arbeitgeber. Grundsätzlich gibt es mehrere sogenannte Durchführungswege, mit denen die betriebliche Altersvorsorge organisiert werden kann: eine Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse oder eine Direktversicherung.

Sollte man die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge nun wahrnehmen - ja oder nein?

Die Vorteile: Wann eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist

Einige wenige Unternehmen finanzieren die Betriebsrente komplett und bauen für ihre Angestellten über die Jahre ein Vermögen auf. Dies ist die klassische betriebliche Altersversorgung - sollte Ihr Arbeitgeber dies anbieten, sollten Sie dieses Geschenk auf jeden Fall mitnehmen.

Häufiger müssen Arbeitnehmer allerdings einen Teil ihres Bruttogehalts aufwenden, um in den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge zu kommen. Der Chef bezuschusst die gewählte Summe mit (mindestens) 15 Prozent und schließt beispielsweise eine Rentenversicherung ab, in die der vereinbarte Betrag eingezahlt wird.

Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, man spart also Steuern und Sozialabgaben. Es gibt jedoch einen Höchstbetrag: Im Jahr 2020 können maximal 276 Euro sozialabgabenfrei und 552 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Einen Rechner, um die individuelle staatliche Förderung durch die Brutto-Entgeltumwandlung ermitteln, finden Sie hier.

Aus diesem Modell ergeben sich einige Vorteile. Der Arbeitnehmer kann mit wenig Aufwand und mit überschaubaren Kosten fürs Alter vorsorgen. Denn die Organisation übernimmt der Arbeitgeber – er kann für seine Mitarbeiter günstige Gruppenrabatte aushandeln.

Zudem ist diese Art der Altersvorsorge recht sicher: Die Auszahlung, zusätzlich zur gesetzlichen Rente, ist garantiert - selbst wenn der Arbeitgeber später Insolvenz anmelden sollte. Sollte der Versicherte einmal Hartz IV beziehen, bleibt das angesparte Kapital unangetastet.

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Die Nachteile: Was man vor Abschluss bedenken sollte

Auf den ersten Blick sieht die betriebliche Altersvorsorge nach einer lohnenswerten Investition aus. Um die eingezahlten Beiträge wieder herauszubekommen, muss man allerdings sehr alt werden – oder der Chef legt mehr als die bei Neuverträgen gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent drauf.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Der Arbeitgeber sollte sich mit 20 oder besser sogar mit 30 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Über die Höhe des Zuschusses sollte man mit dem Chef daher unbedingt verhandeln, wenn man die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen möchte.

Da sich durch die betriebliche Altersvorsorge das Brutto-Einkommen verringert, sinken bei der Lohnabrechnung die Sozialabgaben und damit auch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ob die Vorteile der Betriebsrente den Nachteil einer geringeren gesetzlichen Rente aufwiegen, sollte man vorab genau durchrechnen.

Wichtig zu wissen: Wird die betriebliche Rente ausgezahlt, fallen Kosten für die gesetzliche Krankenkasse und die Pflegeversicherung bis zu einem Freibetrag von gut 159 Euro an. Für freiwillig Krankenversicherte und Privatversicherte gilt dieser Freibetrag nicht. Zudem muss die Betriebsrente vollständig versteuert werden.

Worauf sollte man achten?

Wer häufiger den Arbeitgeber wechselt, kann mit der betrieblichen Altersvorsorge ein Verlustgeschäft machen. Denn den Vertrag kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen ins neue Unternehmen mitnehmen. Verfügt man bei Renteneintritt über mehrere Einzelverträge mit geringen einbezahlten Summen, wirkt sich dies negativ auf die Höhe der Zusatzrente aus.

Für Angestellte in Teilzeit und/oder mit niedrigem Gehalt ist die betriebliche Altersvorsorge jedoch in vielen Fällen eine gute Möglichkeit, um die geringen Rentenansprüche aufzubessern. Denn seit 2018 wird die Betriebsrente bei der Auszahlung nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Ob die betriebliche Altersvorsorge zu Ihren persönlichen Lebensumständen passt, können Sie mithilfe eines unabhängigen Versicherungsberaters herausfinden. Oftmals lohnt sich ein Vergleich mit alternativen Vorsorge-Methoden wie der Riester-Rente oder flexiblen Sparplänen wie zum Beispiel ETFs.

Verwendete Quellen:

  • Stiftung Warentest: "Betriebliche Altersvorsorge"
  • FinanzTip: "Betriebliche Altersvorsorge"
  • Verbraucherzentrale: "Betriebsrente"
  • finanzen.de: "Betriebliche Altersvorsorge"
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